Trinkwasserversorgung

| 4. September 2012 09:34 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Habe zwei Häuser geerbt (Altbau von Opa, Neubau von verst.
Ehemann. Althaus musste verkauft werden um Darlehen
Neubau zu senken.
Die Leitung des Wasseranschlusses vom Altbau
läuft weiterhin durch den Neubau mit Zwischenzähler,
der neue Eigentümer macht ständig Probleme.
Frage: Ist es möglich den Wasseranschluss für den Altbau zu kündigen.
Danke für die Antwort

4. September 2012 | 09:58

Antwort

von


(448)
Stiller Winkel 3
18225 Kühlungsborn
Tel: 038203/899120
Tel: 0177/7240222
Web: https://www.rechtsbuero24.de
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Sehr geehrte Fragestellerin,

sofern keine besonderen Regelungen über die Leitung im Kaufvertrag getroffen worden sind, beteht die Möglichkeit, sofern dies technisch möglich ist, den neue Eigentümer zu verpflichten, eine eigene Wasserleitung zu legen. Hier kommt es aber zunächst darauf an, ob irgendwelche Vereinbarungen zuur alten Wasserleitung bestehen und wenn ja, in welchem Umfang. Es dürfte sich hier um eine sog. Dienstbarkeit handeln, wenn dies zB. so vereinbart worden ist. Ist nichts vereinbart, dann dürfte eine angemessene Fristsetzung zur Herstellung einer eigenen Leitung ausreichen, um dann die Wasserleitung zu sperren.

Die beste Lösung ist natürlich, die neue Leitung in einem gemeinsamen Gespräche zu erörten. Ist dies nicht möglich, gilt das o.G.

Gerne stehe ich Ihnen weiterhin, auch im Rahmen der kostenfreien Nachfrage zur Verfügung.

Viele Grüße


Rechtsanwalt Christian Joachim

Bewertung des Fragestellers 9. September 2012 | 16:52

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