Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Hier wäre zunächst zu klären, wann Ihnen gegenüber die Buchungsbestätigung erfolgt ist, da erst zu diesem Zeitpunkt der eigentliche Vertrag zustande kam. Dieser Zeitpunkt ist sodann für die Bestimmung einer eventuell notwendigen Nachfristsetzung maßgeblich.
Zwar kommt in Ihrem Falle auch ein Rücktrtritt (nichts anderes ist die Stornierung) ohne Frisetzung nach § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB
in Betracht - aber auch hierfür gilt es erst zu prüfen, ob und wann die Leistung (Übersenden des Tickets) fällig gewesen ist.
Davon losgelöst wurden Sie jedoch von Ihrem Vertragspartner unmittelbar nach der Bestellung auf die, wenn auch kostenpflichtige, Hotline hingewiesen. Unter Berücksichtigung der in der Regel zumutbaren Umstände und Interessenlagen bei einem solchen Ticketkauf über einen Onlineanbieter habe ich daher erhebliche Zweifel an einer wirksamen Rücktrittserklärung Ihrerseits.
Der Verweis auf das TMG hilft Ihnen leider ebenfalls nicht. Denn das TMG verfolgt mit § 5 einzig eine Anbieterkennzeichnungspflicht. Die dort hinterlegten Kontaktdaten sollen nicht primär der Lösung eiliger Problemlagen dienen. HIerzu wurde ja ausdrücklich auf die Hotline verwiesen. Dass die Email im Impressung als "Servicemail" gekennzeichnet ist, ändert daran leider auch nicht.
Ich würde daher raten, gegenüber Cheaptickets.de an deren guten Willen zu appellieren und eine Kulanzregelung anstreben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hünecke, Rechtsanwalt
Vielen Dank für Ihre fundierte Antwort. Ich möchte Ihnen zur besseren Beurteilung der Sachlage nachfolgend noch den Schriftverkehr zukommen lassen. Wenn Sie meine Situation für aussichtslos halten, werde ich mich damit auch abfinden. Die 300 Euro sind dann eben Betriebsausgaben.
Cheaptickets, 10.08.2012
Im nächsten Schritt erhalten Sie von uns per Email Ihr elektronisches Ticket. Die E-Ticket-Bestätigung enthält Ihre Ticketnummer und ist somit gleichermaßen Ihr Flugticket, welches Sie ausgedruckt am Check-In Schalter gemeinsam mit Ihrem Ausweisdokument vorlegen müssen.
Wichtig: Sollten Sie innerhalb eines Werktages kein Elektronisches Ticket von uns erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend telefonisch mit unserem Kundenservice in Verbindung.
Ich am 15.08.2012:
ich habe bis heute (5 Tage nach der Buchung) noch kein Ticket erhalten! Da das keineswegs mein Verschulden ist bitte ich um Verständnis, dass ich NICHT Ihre teure Hotline anrufen werde. Bitte sorgen Sie dafür, daß ich umgehend mein Ticket erhalte.
Ich am 22.08.2012:
ich hatte bei Ihnen einen Flug gebucht und per Vorkasse bezahlt. Leider haben Sie KEINE Tickets geliefert und auch auf mein Nachfragen per eMail nicht reagiert. Zwischenzeitlich habe ich den Flug storniert und bei einem anderen Anbieter gebucht, der mir umgehend das Ticket zukommen ließ. Ich gebe Ihnen ab heute genau eine Kalenderwoche Zeit, mir den Ticketpreis zurückzuerstatten, außerdem erwarte ich eine umgehende Beantwortung meiner Reklamation und Stornierung.
Cheaptickets am 22.08.2012:
Um den Sachverhalt darstellen zu können, haben Sie uns Ihre Buchungbestätigung mit gemailt. Da bei uns die Emailbearbeitung nach Priorität gesetzt wird und wir mit Emailanfragen geflutet werden, kann es durchaus geschehen, dass eine mail nicht sofort bearbeitet, und wir entschuldigen uns auch dafür. Alternativ bieten wir ja noch unseren telephonischen Service. in Ihrem Fall waren Sie von der technischen Störung des Versands der Eticktest betroffen und wir haben unser Kunden mit einer Schlagzeile auf unserer Homepage in roten Lettern darauf hingewiesen.
Ihr Ticket ist nicht rückerstattbar und hat die Ticketnr.: xxxxxxxx
Ein Vertragsversäumnis ist von unserer Seite liegt von unserer Seite nicht vor und auch unter "Hilfe" und den FAQ`s ist klar publiziert wie sich sich mit uns in Verbindung setzten können und das Sie über die Website www.checkmytrip.com Ihr Ticket runter laden können.
Ich am 23.08.2012:
ich bestehe weiterhin auf der bereits erfolgten Stornierung aufgrund von Nichtlieferung im von Ihnen selbst gesetzten Zeitraum und bestätige Ihnen nochmals die Rückzahlungsfrist auf mein in der letzten eMail angegebenes Konto. Sie können davon ausgehen, dass ich mich sehr gut mit den gesetzlichen Erfordernissen auskenne, welche sich für Sie aus dem TMG und dort insbesondere aus §5, Absatz 1, Nummer 2 ergeben.Nur soviel sei gesagt: der Gesetzgeber verlangt von Ihnen einen elektronischen Kommunikationsweg, welcher "eine unmittelbare und effiziente Kommunikation" verlangt. Statt eine Anfrage an Ihre offizielle Service-Adresse zu beantworten (wofür der Gesetzgeber eine Reaktionszeit von 30-60 Minuten für angemessen hält) ist es NICHT ausreichend, wenn Sie mich innerhalb einer automatisch erstellten Nachricht (Auftragseingang) auf eine teure telefonische Hotline verweisen.
Ich habe Ihnen am 15.08.2012, also 5 Tage nach meiner verbindlichen Buchung mit sofortiger Bezahlung mitgeteilt, dass ich noch kein Ticket erhalten habe, obwohl Sie selbst für die elektronische Zusendung der Tickets einen Zeitraum von maximal einen Tag nennen (Ihr Hinweis wörtlich: Wichtig: Sollten Sie innerhalb eines Werktages kein Elektronisches Ticket von uns erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend telefonisch mit unserem Kundenservice in Verbindung.) Sie haben mir aber erst heute auf meine Reklamation geantwortet - also 7 Tage später. Damit haben Sie sich eindeutig in Verzug begeben und ich konnte aufgrund der Ausbleibenden Beantwortung meiner Reklamation nicht davon ausgehen, dass ich die gebuchten Tickets erhalte. Da die Flugpreise täglich enormen Steigerungen unterliegen war ich daher gezwungen, bei einem anderen Anbieter die erforderlichen Flüge zu buchen.
Sie haben mich im Übrigen weder innerhalb einer vertretbaren Antwortfrist noch zu irgend einem anderen Zeitpunkt persönlich darauf hingewiesen, dass es Probleme mit dem Versand der Tickets gibt. Das hätten Sie unbedingt als zeitnahe Reaktion auf meine Nachfrage vom 15.08. erledigen müssen. Ihr Hinweis, dass über die Probleme auf Ihrer Homepage zu lesen war, genügt dabei auf keinen Fall. Es gibt für mich keinerlei Veranlassung, regelmässig auf Ihrer Homepage nachzuschauen, ob es bei Ihnen technische Probleme gibt. Ich habe durch insgesamt 3malige Kontaktaufnahme versucht, die Probleme zu lösen, ohne dass Sie darauf eingegangen sind. Ich bin also meiner Mitverantwortung zur Schadenminimierung nachgekommen.
Grundsätzlich ergeben sich keine neuen Anhaltspunkte - wie gesagt, auf die Hotline wurde ausdrücklich verwiesen.
Allerdings liegt der Fehler in der Versendung eindeuttig bei Cheaptickets. Man könnte hier einen Schadensersatzanspruch mit dem Argument in Erwägung ziehen, das Cheaptickets nach § 241 Abs. 2 BGB
aufgrund der Kenntnis der Störung zu einer individueller Informationsmöglichkeit als dem bloß globalen Hinweis auf der Webseite hätte greifen müssen. Denn schließlich konnte die Firma wissen, welche Kunden von der Störung betroffen sind.
Diesen Gedanken sollten Sie bei einer weiteren Auseinandersetzung mit Cheaptickets aufgreifen.