12jähriger wird beschuldet und erhält Anzeige

21. November 2006 10:44 |
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Strafrecht


Beantwortet von


11:24

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Mein Sohn 12 Jahre , Gymnasium hat sich in einer Schulpause unerlaubt im Schulgebäude aufgehalten.
Anwesend waren mindestens 10 Kinder ( älteste in der 10.Klasse).
Dabei wurde ein Feuerlöscher entleert, was natürlich Schaden verursacht hat.Auch wurde in eine Klasse eingedrungen,die verschlossen war.
Mein Sohn wird nun belastet den Löscher geleert zu haben ( mit noch 2 weiteren).Einer der "Täter" kann bezeugen, dass mein Sohn es nicht war.Ihm wird aber nicht geglaubt, da sie befreundet sind.
Die Schüler der höheren Klasse, bezeugen vor dem Schulleiter aber, dass mein Sohn mitgemacht hat.
Er beteuert aber es nicht gewesen zu sein und ich glaube ihm.
Nun ist er aber in der Schule wegen häufigen Störens im Unterricht und kleinerer Streiche (Verstecken im Schrank ) usw. aufgefallen.Das alles führt nun zu einer Klassenkonferenz.
Für das Leeren des Löschers und alles was damit im Zusamenhang steht ( Polizei, Feuerwehr,Putzfrauen/Reinigung und Personenschaden) erhalten wir nun eine Anzeige und sollen zahlen.

Was geschieht uns aufgrund der Anzeige?Was müssen wir dann unternehmen?
Müssen wir zahlen und was ,wenn ich die wahrscheinlich hohe Summe nicht aufbringen kann?

Ich danke Ihnen für die Antwort

21. November 2006 | 11:03

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Strafrechtlich hat Ihr Sohn nichts zu befürchten, da er noch nicht strafmündig ist, § 19 StGB . Zivilrechtlich können Sie aber dennoch belangt werden, da wohl eine Einsichtsfähigkeit dahingehend angenommen werden kann, dass man einen Feuerlöscher nicht zum Spaß leeren sollte. Inwieweit Ihrem Sohn hier ein Mitverschulden vorgeworfen werden kann, ist davon abhängig, wie sich die „Tatbeiträge“ der anderen darstellen. Dies kann ich hier nicht abschließend beurteilen. Vielleicht lässt sich ihm ja wegen der im Prozess auf jeden Fall zu berücksichtigenden entlastenden Aussage des Freundes nichts vorwerfen. Ob Sie in einen solchen Prozess gehen, sollten Sie danach bestimmen, was die anderen Kinder berichten.

Sollten Sie nicht in der Lage sein, den Betrag auf einmal zu bezahlen, können Sie sicher eine Ratenzahlung aushandeln.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick zu Ihrem Problem vermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 21. November 2006 | 11:15

Vielen Dank.
Müssen wir wegen der Anzeige denn zur Polizei.Folgt ein Prozess?
Ich habe mal gehört, dass eine Zahlung durch die Kinder vorgenommen werden kann, z.B. durch Taschengeld und dies bis zu 30 Jahren dauern kann.Stimmt diese Info.
Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. November 2006 | 11:24

Sehr geehrte Fragestellerin,

bei der Polizei müssen Sie nicht aussagen, Sie müssen ja nicht einmal hingehen. Ein Strafverfahren wird gegen Ihren Sohn nicht eröffnet werden können, da er wie gesagt nicht strafmündig ist (dies wäre er erst ab 14).

Ob ein Zivilprozess kommt, kann ich nicht beurteilen. Womöglich lässt sich der Sachverhalt auch außergerichtlich klären. Kinder können sich grundsätzlich feiwillig bei der Schadenswiedergutmachung durch Bereitstellen (eines Teiles) seines Taschengeldes beteiligen. Verurteilt werden kann er hierzu aber nicht, da er wegen seines Alters nicht prozessfähig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt

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