Betrug am Geldautomat

16. Oktober 2006 17:15 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,
mir ist von einem Bekannten meine "Bankkarte" gestohlen worden, nachdem dieser offensichtlich anläßlich eines früheren, gemeinsamen Bankbesuchs meine Geheimzahl ausspioniert hat. Mit der Karte hat er 300€ abgehoben und mir die Karte danach wieder "untergeschoben". Der Bekannte ist auf dem Video der Bank klar zu identifizieren, Strafanzeige ist gestellt. Meine Frage: Muss die Bank den Schaden ersetzen?
Herzlichen Dank und freundliche Grüße!

16. Oktober 2006 | 17:27

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf Basis der mitgeteilten Informationen.

In den AGB Ihrer Bank finden Sie Angaben bzgl. eines Missbrauchs Ihrer Bankkarten.
Die Bank ersetzt Ihnen insoweit üblicherweise den Schaden, der durch einen Verlust Ihrer Karte innerhalb der ersten 24 Stunden widerfährt zu 100%. Danach findet eine zeitlich gestaffelte Abstufung des Ersatzes statt.

Voraussetzung hierfür ist jedoch der Verlust Ihrer Karte und, dass Sie diesen Verlust der Bank melden. Nur dann hat die Bank auch die Möglichkeit, entsprechende Schritte zur Schadensbegrenzung einzuleiten.

In Ihrem Fall haben Sie jedoch, soweit ich Sie verstanden habe, nie einen Verlust gemeldet. Insofern wird die Bank den Schaden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausgleichen (Kulanzregelungen sind natürlich möglich).

Ein Fehlverhalten der Bank, welches zu Ihrem Schaden geführt hat, kann auch nicht gesehen werden. Das einzige Fehlverhalten fand seitens Ihres Bekannten statt. Dieser muss dann auch zivilrechtlich den Schaden ersetzen (dies ist unabhängig von strafrechtlichen Schritten).

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geben.

Mit freundlichen Grüßen

Elmar Dolscius
Rechtsanwalt


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