Frage bezüglich des Kindesunterhalts

28. März 2012 20:12 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Mein Sohn ist zdreizehn Jahre alt und lebt bei der Mutter. Es existiert ein Unterhaltstitel "gegen mich" (wenn man das so formulieren möchte). Vor zwei Jahren habe ich mich selbständig gemacht. In der momentanen Phase ist es für mich zum Teil schwierig, den Unterhalt zum vereinbarten Termin zu überweisen. Ich bin jedoch absolut Zahlungswillig und bin meiner Verpflichtung bis jetzt immer nachgekommen.

Nun ist die Situation so, dass die Mutter meines Sohnes neuerdings auf die Einhaltung des Termines besteht und versucht mich massiv unter Druck zu setzen, unter anderem mit Hilfe des Jugendamtes.

Mein Sohn im Jahre 2001 für 6 Monate bei mir gelebt hat, da die Mutter "eine Auszeit" brauchte. In dieser Zeit ist Sie nicht für den Unterhalt unseres Sohnes aufgekommen. Auf meine Anfrage beim Jugendamt, ob man dies nicht miteinander verrechnen könne bekam ich nur die lapidare Antwort:

"Darum hätten Sie sich früher kümmern müssen."

Ich bin mir bewusst, dass der Unterhalt meinem Kind und nicht mir oder der Mutter zusteht. Es stellt sich mir jedoch die Frage ob Sie für den vorgenannten Zeitraum nicht auch automatisch Bar-Unterhaltspflichtig gewesen wäre?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Die Kindesmutter dürfte zwar (wenn sie leistungsfähig war) damals im Jahre 2001 barunterhaltspflichtig gewesen sein. Der Anspruch ist jedoch verjährt. Die Verjährung ist mit Ablauf des 31.12.2004 eingetreten (§ 195 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Art. 229 EGBGB ). Der Anspruch auf Barunterhalt hätte vorher gerichtlich geltend gemacht oder von der Mutter anerkannt worden sein müssen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Vasel, Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 6. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER