Sehr geehrter Fragesteller,
Ist der Zwangsverwalter in 2005 bestellt worden und hat die Zwangsverwaltung bis in das Jahr 2006 angedauert, so ist der Zwangsverwalter verpflichtet für die entsprechende Abrechnungsperiode 2005 eine Nebenkostenabrechung zu erstellen. (LG Berlin Urt. v. 13.07.90 – 65 S 15/90
-; OLG Hamburg Rechtsentscheid v. 08.11.89 – 4 U 97/89
-).
Für das anteilige Jahr 2006 hat der Zwangsverwalter zwar keine Nebenkostenabrechnung zu erstellen, allerdings hat er soweit durch die Vorauszahlungen Überschüsse vorgelegen haben, diese nach entsprechender Abrechung wieder an die Mieter auszukehren. Gleiches gilt auch für das Jahr 2005. Entsprechende Überschüsse sind an die Mieter direkt auszukehren.
Im übrigen ist der Zwangsverwalter gegenüber dem Gericht verpflichtet mindestens einmal im Jahr eine Abrechung und einen Bericht zu erstellen. Auch bei Abschluß der Zwangsverwaltung muß der Zwangsverwalter einen Anschlußbericht erstellen. Insoweit sollte im Rahmen des Berichtes für das Gericht auch hinsichtlich der Nebenkosten etwas ausgeführt sein.
Weiterhin kann sich der Zwangsverwalter nicht darauf berufen, dass ihm Unterlagen nicht vorliegen oder fehlen. Diese hat er selbst anzufordern, bzw. die entsprechenden Versorgungs- und Versicherungsverträge auf seinen Namen abzuschließen, da er gem. § 152 Abs. 2 ZVG
die Mietverträge zu erfüllen hat
Sie sollten sich von dem Zwangsverwalter eine Aufstellung für 2006 über die geleisteten Vorauszahlungen geben lassen.
Möglicherweise erhalten Sie auch einen Bericht (2005 und Abschlußbericht) des Zwangsverwalters. Allerdings ist er nicht verpflichtet Ihnen diesen auszuhändigen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.
Mit besten Grüßen
RA Schröter
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Hallo Herr Schröter,
Der Zwangsverwalter teilte soeben schriftlich mit dass, der für keinen abrechnungsfähigen Zeitraum zuständig war.Er könne mir aber jetzt die Unterlagen zur Verfügung stellen.Er ist seit dem 11.10.2005 eingesetzt.Die Abrechnungszeitraum ist vom Februar bis Februar.Schließlich kassiert der ZV seit dem 11.10.2006 Nebenkosten. Soll ich Ihn nochmal auffordern oder was raten Sie mir?
Letzte Abrechnung Februar 2004.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
MFG
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Nachfrage beantworte ich wie folgt:
Nach § 152 Abs. 1 ZVG
hat der Zwangsverwalter das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsmäßig zu benutzen.
Der Zwangsverwalter ist danach nicht nur für den bei seiner Bestellung laufenden, sondern auch für zurückliegende Abrechnungszeiträume zuständig, soweit die entsprechenden Nebenkostenabrechnungen fällig und noch nicht erledigt sind.
BGH, Urteil vom 26.03.2003 - VIII ZR 333/02
.
Sie sollten den Verwalter noch mals schriftlich zur Druchführung der Nebenkostenabrechung auffordern und eine Kopie an das für die Zwangsverwaltung zuständige Amtsgericht senden.
Möglicherweise wird er dann noch mal durch das zuständige Gericht, welches auch eine Aufsicht über den Zwangsverwalter ausübt aufgefordert. Soweit auch dies nicht funktioniert, bliebe nur die Möglichkeit im Klagewege gegen den Zangsverwalter vorzugehen oder die Abrechung selbst zu erstellen.
Mit besten Grüßen
RA Schröter