Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts. Erlauben Sie mir zuvor jedoch den Hinweis, dass es sich hier um eine Ersteinschätzung handelt, die eine persönliche Beratung in der Regel nicht zu Ersetzen vermag.
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage gehe ich zunächst einmal davon aus, dass Ihnen offensichtlich versehentlich ein Zahlendreher unterlaufen ist und dass man Ihnen vorwirft, sie seien mit 2 Teilen aus der Kabine gekommen, obwohl Sie zunächst 4 Teile mit hinein nahmen.
Dann ist es durchaus möglich, dass Anzeige gegen Sie erstattet und im Weiteren ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird.
Innerhalb dieses Ermittlungsverfahrens wird zu überprüfen sein, ob man Ihnen tatsächlich einen Diebstahl nachweisen kann.
Hierzu wäre aber zumindest erforderlich, dass man Ihnen konkret unterstellt, welche Sache Sie denn entwendet haben sollen. Vor dem Hintergrund, dass bei der anschließenden Durchsuchung nichts gefunden wurde, spricht vieles dafür, dass sich diesbezüglich keine Feststellungen treffen lassen werden. Allenfalls käme dann noch der Versuch eines Diebstahls in Betracht, für den aber auch hinreichend nachgewiesen werden müsste, auf welche Sachen dieser Versuch sich bezogen haben soll.
Angesichts dieser Erwägungen spricht vieles dafür, dass ein eingeleitetes Verfahren im Ergebnis wieder eingestellt wird. Die Anzeige selbst verhindern diese Umstände allerdings nicht. Auch die Rückgabe der Zange steht einer Anzeige nicht entgegen.
Ob Sie sich nun anwaltlicher Hilfe bedienen wollen, müssen Sie letztlich für sich selbst entscheiden. Regelmäßig ist es aber sinnvoll, sich so früh wie möglich an einen Verteidiger zu wenden, wenn man dessen Hilfe in Anspruch nehmen möchte.
Vorliegend wissen Sie allerdings noch nicht sicher, ob die Angelegenheit überhaupt weiter verfolgt wird. Insoweit können Sie meines Erachtens abwarten, bis sie einen Vernehmungsbogen, oder ein anderes Dokument der Polizei/Staatsanwaltschaft erhalten.
Aufgrund der für Sie derzeit unüberschaubaren Sachlage sollten Sie, wenn Sie so etwas erhalten, aber in der Tat einen Anwalt aufsuchen, um sich über die umfängliche Akteneinsicht zunächst einen umfassenden Überblick über den konkreten Vorwurf zu verschaffen.
Ich hoffe, Ihnen im Rahmen der hier bestehenden Möglichkeiten einen ersten Einblick in die Situation verschafft zu haben. Sollten sich diesbezüglich noch Nachfragen ergeben haben, nutzen Sie die für Sie kostenlose Nachfragefunktion, oder kontaktieren Sie mich gern direkt.
Mit freundlichem Gruß
Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Düllberg
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Fachanwalt für Strafrecht