Beratung wegen 1&1 Abzocke

| 22. Juli 2011 01:12 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Generelle Themen


Beantwortet von

Ich habe ein Problem mit dem Mobilfunkanbieter 1&1 . Ich habe dort einen Surf&Phone Flat Vertrag 24 Monate.
Zu Vertragsbeginn habe ich ein Blackberry für 120€ dazu erstanden. Durch den Vertrag verbilligt.
Dieses Gerät ist jetzt defekt. Ich habe mir ein anderes Telefon gekauft und die Sim Karte mit den Flatrates in diesem Telefon benutzt.
1&1 hat mir daraufhin eine Rechnung von 353 € Internet Nutzungsgebühren geschickt.
Daraufhin habe ich angerufen , wo man mir mitteilte das die Sim Karte nur an dieses eine Gerät gebunden ist und man die Karte nur in diesem Gerät benutzen darf.Weil es ja auch Blackberry Surf & Phone Flat heissen würde.
Dies steht leider nirgends in den Unterlagen die man bekommt.
Da ohne Telefon die Karte nicht benutzt werden kann, bin ich der Meinung das somit die Vertragsgrundlage erloschen ist.
Ich habe innerhalb der Frist Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein eingelegt.
Als Antwort habe ich eine Mail mit allgemeinen Leistungsmerkmalen erhalten.
Trotzdem denke ich das der Vertag jetzt ungültig ist.
Wie ist die gesetzliche Lage ? Ist es überhaupt zulässig einen Vertag an ein bestimmtes Gerät oder eine Geräteart zu binden?
Was würde ein anwaltliches Schreiben an 1&1 Kosten sollte ich Recht haben?

Mfg

22. Juli 2011 | 09:12

Antwort

von


(775)
Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: https://www.kanzlei-steidel.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragesteller (in),
Ihre Anfrage(n) möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworten:

Ich sehe hier durchaus eine Möglichkeit, die Forderung des Anbieters abzuwehren. Nicht richtig ist Ihre Auffassung, dass der wirksam geschlossene Vertrag allein wegen einer fehlenden Nutzungsmöglichkeit der SIM Karte quasi automatisch endet. Sie müssen schon eine Kündigung des Vertrages erklären, können dies aber ggf. als ausserordentliche Kündigung -also ohne Bindung an die Vertragsdauer- tun.

Grundsätzlich ist es durchaus zulässig, die Nutzung einer SIM Karte an ein bestimmtes Gerät zu koppeln und so einen auf ein bestimmtes Gerät zugeschnittenen Vertrag anzubieten. Die Frage ist vielmehr, ob Sie auf diesen Umstand, dass die Flatrate für Internetnutzung ausschliesslich mit diesem Gerät gelten soll ausreichend aufgeklärt worden sind.

Da Sie schildern, dass sich dies aus der Ihnen vorliegenden Leistungsbeschreibung nicht ergibt, bestehen hieran zumindest Zweifel. Bei erser Durchsicht der aktuellen AGB des Anbieters konnte ich hierzu ebenfalls nichts finden. Der Vertragstyp scheint nicht mehr angeboten zu werden.

Eine endgültige Klärung kann nur durch Sichtung der Vertragsunterlagen erfolgen, die Sie mir mit gesondertem Auftrag gern zur Verfügung stellen können.

Eine aussergerichtliche Vertretung gegenüber dem Anbieter wird bei dem Gegenstandswert von 353,- EUR etwa 85,- EUR kosten. Dies ist aber am Ende abhängig vom Aufwand.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen einen hilfreichen rechtlichen Überblick verschafft und die aufgeworfenen Fragen damit zufriedenstellend beantwortet zu haben. Bitte beachten Sie, dass es sich hier lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung handelt, die eine umfassende Prüfung der Sach- und Rechtslage unter Vorlage der betreffenden Unterlagen nicht ersetzen kann und soll.


Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht

Bewertung des Fragestellers 23. Juli 2011 | 01:17

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Sascha Steidel »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 23. Juli 2011
5/5,0

ANTWORT VON

(775)

Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: https://www.kanzlei-steidel.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Grundstücksrecht