Alternativen zu nachrangigen Darlehen bei Nachfinanzierung?

| 6. Juli 2011 10:51 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Patrick Hermes

Ich habe mit Freunden eine AG gegründet, bei dem wir alle zu gleichen Teilen Aktionäre sind und für welches wir gemeinsam an einem Internetportal programmieren, welche später mal durch Werbeeinnahmen Geld einbringen soll.

Wir sind keine Angestellten der AG, sondern arbeiten als Freelancer für die AG und haben bis dato für unsere Programmierarbeit Rechnungen an die AG gestellt.

Die gestellten Rechnungen waren bei allen Aktionären immer identisch, also in gleicher Höhe, da wir auch alle den gleichen Aktienanteil besitzen.

Das Eigenkapital der AG ist mittlerweile aufgebraucht und wir müssen theoretisch nachfinanzieren, damit die AG unsere Rechnungen bezahlen kann.

Jetzt stellen wir uns die Frage, ob wir an die AG nachrangige Darlehen vergeben sollen oder ob es nicht sinnvoller ist, wenn wir einfach unentgeltlich für die AG arbeiten, also keine Rechnung mehr stellen.

Die Überlegung basiert darauf, dass wir ja bereits versteuertes Geld als Darlehen einbringen würden, womit wir dann wieder unsere eigenen Rechnungen bezahlt bekommen, und worauf wir dann wieder Steuern zahlen müssen. Also ist das Geld praktisch doppelt besteuert worden, was wir vermeiden wollen.

Da alles zu gleichen Teilen geschieht, würden wir unserer Ansicht nach so einfach unsere Arbeitskraft in die Firma bzw. in die Software stecken, von deren Erfolg wir ja alle gleich profitieren.

Ist das so machbar?

Eine Gefahr der Doppelbesteuerung liegt nicht vor, da das Geld ja für einen anderen Arbeitszeitraum gezahlt werden würde, wenn Sie der AG ein nachrangiges Darlehen einräumen. Im Übrigen haben Sie ja auch ein Rückzahlungsanspruch gegenüber der AG, wenn Sie dieser ein Darlehen hingeben.
Selbstverständlich können Sie auch auf Zahlungen von Lohn bzw. Vergütung gegenüber der AG verzichten, aber dann bekommen Sie auch keine Vergütung, sondern profitieren als Aktionäre irgendwann von der AG in Form von Ausschüttungen /Dividenden etc.

Mit besten Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 12. Juli 2011 | 17:16

Vielen Dank!

Bzgl. der Doppelbesteuerung hatten wir einen Denkfehler.

Dass wir als Aktionäre die Ausschüttungen und Dividenden versteuern müssen ist verständlich.

Wenn wir auf Rechnungsstellung verzichten, der AG so gesehen unsere Leistung schenken, hat das für die AG keine weiteren steuerlichen Auswirkungen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. Juli 2011 | 12:40

Dies lässt sich nicht ohne weiteres beantworten, da hier auch Einlage in Form von Arbeitsleistungen in Betracht kommen könnte, wenn Sie gegenüber der AG unentgeltlich Arbeitsleistungen erbringen ohne eine Vergütung zu erhalten.

Bewertung des Fragestellers 16. Juli 2011 | 08:48

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