Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Nach Ihrer Schilderung ist die Änderung des Arbeitsvertrags auf der Grundlage zustande gekommen, daß alle Mitarbeiter, die sich auf einer Ihrer Position vergleichbaren Hierarchiestufe befinden, ebenfalls die Änderung akzeptieren würden und daß Sie nur unter dieser Bedingung der Vertragsänderung zugestimmt hätten.
Indem der Arbeitgeber Ihnen dies zugesichert, hat er Sie arglistig getäuscht. Damit haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zustimmungserklärung wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB
anzufechten. Ebenso dürfte eine Anfechtung wegen Irrtums in Betracht kommen.
Der Widerruf dürfte als Anfechtung der Willenserklärung zu deuten sein.
Sie können gegenüber dem Arbeitgeber also als Argument vortragen, daß er Sie getäuscht habe und daß Sie nur unter diesen (falschen) Voraussetzungen der eigenen arbeitsvertraglichen Schlechterstellung zugestimmt hätten.
2.
Problematisch kann die Beweisfrage sein, sollte es wegen Ihrer Erklärung zu einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht kommen.
Tatsache ist, daß eine schriftliche Erklärung Ihrerseits mit dem genannten Inhalt vorliegt. Dieser Urkunde kommt Beweiskraft zu.
Tatsache ist ferner, daß in der Urkunde nichts von der Bedingung steht, unter der Sie die Erklärung abgegeben haben.
Im Streitfall müßten Sie also beweisen, daß der Arbeitgeber Sie getäuscht habe. An dieser Stelle kann das Problem dieses Falls liegen. Wenn der Arbeitgeber die Bedingung, unter der die Unterzeichnung der Erklärung erfolgt ist, nicht einräumt und wenn Sie keinen Zeugen für Ihren Sachvortrag benennen können, werden Sie im Prozeß unterliegen.
3.
Ihre Rechtsposition ist mit Skepsis zu sehen, da der Erfolg Ihres Bestrebens letztlich von Zeugenaussagen abhängig sein wird. Und ob dann arbeitgeberseits das eingeräumt wird, was Sie geschildert haben, wird man nur schwer vorhersagen können.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
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