Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Ihre Frage, welche Honorarrechnung zutreffend ist, läßt sich nicht abschließend beantworten, da Sie von einem Streitwert von 2.314,00 € ausgehen, während Ihr Rechtsanwalt diesbezüglich 8.039,00 € (außergerichtlich) und 8.270,40 € (gerichtlich) ansetzt.
Welcher Gegenstandswert richtig ist, ist aus dem Sachverhalt nicht zu ersehen.
2.
Wir haben hier die Konstellation, daß wohl außergerichtlich eine Geschäftsgebühr angefallen ist und daß es anschließend zu einem Gerichtsverfahren gekommen war. Ein Verhandlungstermin fand bereits statt.
D. h. auf die 1,3 Verfahrensgebühr für das gerichtliche Verfahren ist die Hälfte der 1,3 Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Tätigkeit anzurechnen.
Streitwert: 2.314,00 €
Außergerichtliche Tätigkeit
1,3 Geschäftsgebühr VV2300 209,30 €
Auslagenpauschale VV7001, 7002 20,00 €
MwSt. 43,57 €
Summe 272,87 €
Gerichtliche Tätigkeit
Verfahrensgebühr VV3100 209,30 €
Abzgl. anzurechnender -104,65 €
Terminsgebühr VV3104 193,20 €
Auslagen VV7001, 7002 20,00 €
MwSt. 60,39 €
Summe 378,24 €
Gesamt (außergerichtlich + gerichtlich) 651,11 €
Nun die Vergleichsrechnung bei einem Streitwert von 8.039,00 € bzw. 8.270,40 €:
Außergerichtliche Tätigkeit
1,3 Geschäftsgebühr VV2300 583,70 €
Auslagenpauschale VV7001, 7002 20,00 €
MwSt. 114,70 €
Summe 718,40 €
Gerichtliche Tätigkeit
Verfahrensgebühr VV3100 583,70 €
Abzgl. anzurechnender -291,85 €
Terminsgebühr VV3104 538,80 €
Auslagen VV7001, 7002 20,00 €
MwSt. 161,62 €
Summe 1.012,27 €
Gesamt (außergerichtlich + gerichtlich) 1.730,67 €
Hinzu können ggf. noch Schreibauslagen und Fahrtkosten kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Antwort
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