Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Eine Maklerprovisionen in angemessenen Umfang müsste die ARGE nach einem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts übernehmen, wenn sie zuvor einem Umzug eines Empfängers von ALG II zustimmte. (Urteil, AZ: L 7 B 643/08 AS ER
).
Der Klägerin ging vor Gericht, weil ihr die Übernahme der Maklerkosten zunächst verweigert wurde. Der zuständigen Sachbearbeiter der ARGE hatte zuvor den Wohnungswechsel genehmigt.
In dem entschiedenen Fall hatte die Klägerin keine Alternative zu der fraglichen Wohnung.
In allen anderen Fällen wird die ARGE keine Maklerprovision übernehmen müssen.
Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.
Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
provision
12. Mai 2011 09:09 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Michael J. Zuern
wer genau zahlt die provision bei
harz vier ebfänger bei mietwohnungen?
FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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