Sehr geehrte Fragestellerin,
gern beantworte ich Ihre Frage unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsangaben und Ihres Einsatzes.
Leider geht aus Ihren Angaben nicht richtig hervor, ob die Versicherung die ursprünglichen Kaufrechnungen für die beschädigten und zerstörten Sachen fordert oder die Kaufbelege für die neu erworbenen Ersatzsachen bzw. die Reparaturbelege. Ich werde daher im Folgenden auf beide Varianten eingehen.
Es ist üblich und meist auch in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung verankert, dass zur Regulierung die ursprünglichen Kaufbelege der Versicherung vorgelegt werden. Die Versicherung kann so überprüfen, ob die Sachen tatsächlich in Ihrem Eigentum standen oder nicht.
Falls Ihre Versicherung die Kaufbelege für die neu erworbenen Ersatzsachen bzw. Reparaturkostenrechnungen verlangt, hängt dies auch mit den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung zusammmen. Eine Regulierung der vollständigen Kosten, auch der Mehrwertsteuer, findet nur statt, wenn die Mehrwertsteuer auch tatsächlich angefallen ist. Dazu muss eben eine Reparatur erbracht worden sein bzw. eine Ware gekauft worden sein. Des Weiteren erfolgen Regulierungen auch oftmals nur, wenn die Kosten für die Reparatur bzw. den Ersatz der Sache auch tatsächlich angefallen sind. Dabei kommt es auf die ganz konkrete Versicherung an. Die Kauf- bzw. Reparaturbelege dienen der Versicherung daher zur Überprüfung.
Ich hoffe Ihnen einen Überblick verschafft zu haben. Bitte beachten Sie, dass geringfügige Sachverhaltsabweichungen zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen können. Bitte beachten Sie weiter, dass eine Onlineberatung keine Beratung vor Ort ersetzen kann.
Mit freundlichen Grüßen
C. Richter
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Carolin Richter
Georg-Schumann-Str. 14
01187 Dresden
Tel: 03513324175
Web: https://www.familienrecht-streit.de
E-Mail:
Rechtsanwältin Carolin Richter
Sehr geehrte Frau Richter,
die Versicherung möchte die Kaufbelege für den Neuerwerb haben. Da die Dinge von unserem Zweitwohnsitz stammen und wir sie erst wieder anschaffen möchten, wenn mein Mann das nächste mal beruflich wieder versetzt wird, wollen wir sie zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht neu anschaffen. Es handelt sich bei den Totalschadensachen überwiegend um relativ kleine Dinge z.B. Kaffeemaschine, Eierkocher, Brfotbackmaschine, Kissen, Betten usw.
Der Sachverständige sagte uns auf Nachfrage, er sei äusserst irritiert, da dieser Weg der Versicherung nicht üblich ist. Nochmals danke für Ihre schnelle Beantwortung!
Mit freundlichen Grüßen
A. D.
Es ist durchaus nicht gerade üblich bei solchen kleinen Gegenständen die Kaufbelege für den Neuerwerb zu fordern, aber die Versicherung ist berechtigt die Vorlage der Belege zufordern.
Mit freundlichen Grüßen
C. Richter
Rechtsanwältin