Sehr geehrter Anfragender,
da erfahrungsgemäß Schuldner mit der Zeit "vergessen", was Sie zu in guten Tagen alles zugesagt haben, kann der Rat nur sein, Ihre Ansprüche zu titulieren, wenn der Mieter dies mitmacht.
Der einfachste und kostengünstigste Weg ist, beim Notar ein notarielles Schuldanerkenntnis zu beurkunden.
Dann stellt sich in der Zukunft nicht mehr die Frage, ob die Nebenkostenabrechnungen für die vergangenen Jahre richtig waren und ob nicht vielleicht doch aus dem einen oder anderen Grund die Miete gemindert werden konnte. Sie haben dann einen Titel über die Forderung, die Sie und der Mieter für richtig halten.
Bei einem Geschäftswert von € 2.700 kostet das notarielle Schuldanerkenntnis € 26 + Schreibauslagen + Mehrwertsteuer.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Breuning
- Rechtsanwalt -
Mietzahlungsverzug seit 2002
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Guten Tag,
meine Mieterin hat Mietschulden in Höhe von ca. 2700 €. Die Summe setzt sich aus 1.800 € Kaltmiete und 900 € Nebenkosten
(incl. Nachzahlungen) aus den Jahren 2002/2003/2004 zusammen.
Ich habe Sie mehrmals in den vergangenen Jahren mündlich darauf hin gewiesen. Auch regelmäßige Auszüge der NK sowie den daraus ergebenden Nachzahlungen als auch Jahresübersichten Ihrer bezahlten/nicht-bezahlten Miete hat sie erhalten mit dem Hinweis diese zu zahlen.
Sie wäre auch bereit mir Ihr Einverständnis zu dem geschuldeten Betrag schriftlich zu geben.
Frage: Soll ich mir einen Titel holen, da 30 J. Rechte ? Auch damit wäre Sie einverstanden. Wenn ja, wo bekomme ich den ?
Oder gibt es eine andere Form die mir Sicherheit gibt auch später an die Mietzinsen zu kommen, ohne große Vorzahlungen leisten zu müssen ?
Kann ich bis aus 2002 zurückfordern ?
Ich habe ein ganz gutes Verhältnis zu Ihr und man könnte auch einiges "drehen".
Vielen Dank
Mieterin Mieterin Frage Andere 30
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30 €
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100 €
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25 €
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28 €
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80 €
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55 €