Lärmbelästigung nachts durch Nachbarn

| 17. Januar 2011 23:11 |
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Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Guten Tag,

ich habe eine Frage zu den Möglichkeiten, die ich habe mit meinem Nachbarn.
Ich bin vor 5 Wochen in meiner neuen Mietwohnung eingezogen in einem Mehrparteienhaus. 2 Tage nach dem Einzug hörte ich ab 1 Uhr nachts laut Musik von meinem Nachbarn. Seitdem kann ich 1-2 Tage unter der Woche nicht schlafen, da es sich anhört wie in einer Disco. Auf die Bitte, seine Musik leise zu machen (sein Wohnzimmer ist unglücklicherweise neben meinem Schlafzimmer), erwiderte er, dass sei ihm egal, wenn ich nicht schlafen könnte, mein Vormieter wäre auch ausgezogen, dass solle ich einfach auch machen. Ich muss dazu sagen, dass ihm die Wohnung gehört. Wie gesagt seitdem schlafe ich 1-2 Tage die Woche im Wohnzimmer, da es so wummert, dass an Schlaf nicht zu denken ist, dabei bin ich nicht sehr empfindlich. Er fängt damit gegen 1 an und hört dann um 4 auf. Außerdem musste ich feststellen, dass alles ruhig ist, bis ich im Schlafzimmer Geräusche mache. Ich habe also langsam den Verdacht, dass er das extra macht und das als eine Art Sport auffasst.
Meine Frage daher: hilft es mir, die Polizei jedesmal zu rufen? Da mein Vermieter nicht sein Vermieter ist, hilft die Androhung von Mietminderung nicht, oder?
Vielleicht könnten Sie mir sagen, welche Möglichkeiten ich habe, da ich eigentlich nicht vorhabe, deswegen wieder auszuziehen.

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße,

V.L.

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Zunächst einmal, ist es in diesen Fällen immer wichtig ein Lärmprotokoll zu führen, in dem Sie Datum, Uhrzeit und Art und Dauer des Lärmes eintragen.
Sie sollten Ihren Vermieter schriftlich informieren und eine Mietminderung ankündigen, für den Fall, dass der Lärm nicht aufhört. Der Vermieter hat als Eigentümer die Möglichkeit im Rahmen der WEG auf den Vermieter einzuwirken. Die Minderung könnte im Bereich von 20 % liegen.

Sie können bei akuten Belästigungen auch die Polizei rufen. Eine Dauerlösung ist das aber nicht. Sie können daneben auch direkt gegen den Nachbarn vorgehen und von Ihm Unterlassung des Lärms verlangen. Nicht unwichtig wäre für diesen Fall, wenn es Zeugen gäbe oder eine Lärmmessung. Notfalls könnten Sie den Nachbarn auf Unterlassung verklagen.

Ich würde dazu raten, zunächst den Weg über Ihren Vermieter zu gehen. Hilft das nicht, sollten Sie mit anwaltlicher Hilfe gegen den Nachbarn vorgehen. Den Lärm brauchen Sie nachs nicht zu dulden und Sie haben einen Anspruch auf Unterlassung.



Bewertung des Fragestellers 19. Januar 2011 | 09:04

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