Sehr geehrter Fragesteller,
auch wenn Sie derzeit - steuerlich gesehen - noch keine USt-ID benötigen, können Sie diese gleichwohl bereits jetzt beim Bundeszentral für Steuern beantragen, diese wird Ihnen auch nicht verweigert werden, sofern Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt umsatzsteuerlich geführt werden.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Rechtsanspruch auf USt.-ID-Nr. ?
4. Mai 2006 17:18 |
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Steuerrecht
ich möchte gewerblich über ebay mit Freizeitartikeln handeln. Ich kaufe (vorerst) beim inländischen Importeur und verkaufe nur an Abholer, die die Ware gegen Barzahlung in meinen Lager abholen können.
Um professioneller auftreten zu können, hätte ich gerne eine USt.-ID-Nr. Ich nehme aber in der Startphase NICHT am innergemeinschaftlichen Handel teil. Kann mir das Finanzamt allein aus diesem Grund die Zuteilung einer USt.-ID-Nr. verweigern ?
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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