Hallo,ich hatte 2001 eine straftat im strassenverkehr (alkohol) und 2004 erfolgreiche mpu.
Ende 2009 ählicher delikt und in einem monat wieder mpu.
Muss ich die straftat von 2001 bei der jetzigen mpu angeben?
im führungszeugnis steht nichts mehr.
Bei dem Antrag zur MPU sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Geburtsurkunde
- Bescheinigung über Sehtest
- polizeiliches Führungszeugnis
- Lichtbilder
- Bescheinigung über Erste Hilfe Kurs
Aus dem polizeilichen Führungszeugnis ergibt sich kein Eintrag. Folglich müssen Sie darüber hinaus auch keine weiteren Angaben machen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Ergänzung vom Anwalt16. Oktober 2010 | 17:35
Sehr geehrter Fragesteller,
auf Folgendes möchte ich jedoch noch ergänzend hinweisen:
obwohl das Führungszeugnis keine Angaben zur Vortat enthält, befindet sich das damalige Gutachten in der FE-Akte und ist wegen des bestehenden Eintrags im Verkehrszentralregister auch noch verwertbar. D. h. sowohl die Behörde als auch der Psychologe werden den Sachverhalt kennen.
Sollten Sie also auf die Vortat angesprochen werden, ist es ratsam, diese nicht in Abrede zu stellen. Gelangt der Psychologe nämlich zu der "Erkenntnis", Sie hätten sich mit der Vortat nicht hinreichend auseinander gesetzt, laufen Sie Gefahr, ein negatives Gutachten zu erhalten.