Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Da Sie den Kaufvertrag nicht schriftlich vereinbart haben, unterstelle ich einmal, dass Sie auch keinen Haftungsausschluss vereinbart haben und somit das gesetzliche Gewährleistungsrecht anwendbar ist.
Sie haben dann die Möglichkeit den Kaufvertrag rückabzuwickeln, wenn Ihnen ein Rücktrittsrecht zusteht. Dies setzt nach der Regelung in § 437 Nr. 2 BGB
zunächst voraus, dass die Sache bei Übergabe mangelhaft gewesen ist. § 437 Nr. 2 BGB
verweist auf die Rechte des Käufers beim Vorliegen von Mängeln, nämlich den Rücktritt nach den §§ 440
, 323
, 326 Abs. 5 BGB
.
Der Mangel muss zudem bereits bei Übergabe vorhanden gewesen sein. Dies muss derjenige, der sich auf den Mangel beruft darlegen und beweisen. Dies ist in Fällen wie dem vorliegenden sehr schwierig, da der jetzige Zustand des Pferdes keinerlei Aussage darüber trifft, wie der Zustand im Zeitpunkt der Übergabe gewesen ist. Ein Sachmangel setzt voraus, dass eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit vorliegt, vgl. § 434 Abs. 1 BGB
. Liegt eine Vereinbarung über die Beschaffenheit vor, dann liegt kein Sachmangel vor, wenn die Sache bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Wenn also in Ihrem Fall das Pferd im Zeitpunkt der Übergabe so beschaffen gewesen ist, dass es als Reitpferd für Ihre Tochter geeignet war, dann liegt kein Sachmangel vor. Der Umstand, dass beim Probereiten alles in Ordnung war, deutet darauf hin, dass ein Mangel im Übergabezeitpunkt nicht vorhanden gewesen ist. Letztlich kann dies aber nur ein Sachverständiger beurteilen.
Sie sollten das Tier einem Sachverständigen vorstellen. Wenn dieser Ihnen einen Beweis liefern kann, dass das Tier im Zeitpunkt des Kaufes mangelhaft gewesen ist, weil es nicht der vereinbarten Beschaffenheit als Reit- und Freizeitpferd entsprochen hat, so sollten Sie den Verkäufer dies mitteilen und vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Verkäufer dies nicht akzeptieren will, so müssten Sie im Ergebnis gerichtlich gegen ihn vorgehen.
Kann Ihnen der Sachverständige eine solche ausdrückliche Aussage nicht liefern, so sollten Sie überlegen das Angebot des Verkäufers anzunehmen und ein anderes Tier erwerben, dass Sie dann ja „auf Herz und Nieren" prüfen können bevor Sie es mitnehmen.
Rückgaberecht nach Pferdekauf vor einem 3/4 Jahr
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Tierrecht, Tierkaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Dennis Meivogel
Wir haben im Dezember letzten Jahres ein Pferd von einem Tierarzt (verkauft auch Pferde, ist also Profi) für 1600,00 EUR ohne schriftlichen Vertrag gekauft. Das Tier ist 5 Jahre akt. Das Pferd wurde ausdrücklich als Reit- und Freizeitpferd für unser 10-jährige Tochter gekauft. Dr Verkäufer bestätigte auch ausdrücklich das das Pferd zugeritten, gutmütig und perfekt für unsere Tohter sei. Vor dem Kauf wurde das Pferd besichtigt und konnte Probe geritten werden. Dies allerdings nur in einer Halle! Außerdem war bei beiden Proberitten das Pferd bereits "müde" geritten. Wir haben das Pferd dann abgeholt und bei uns auf die Wiede gebracht zu unserem anderen Pferd (absolut gütmütig, Kinderreitpferd). Schon nach wenigen Tagen bemerkten wir, das das Pferd unruhig, total verängstigt und sehr mißtrauisch ist. Wir gaben dem Pferd allerdings einige Wochen, da wir davon audsgingen, das sich das Pferd erst an die neue Umgebung gewöhnen muß. Nach weiteren 2 Monaten und sehr viel "Arbeit" durch uns und eine mittlerweile hinzugezogene Trainerin besserte sich der Zustand nur sehr wenig.
Das Pferd scheute, selbst bei den Bezugpersonen, mit denen es jeden Tag Kontakt hatte. Den Hufschmied trat es sogar um (das kann bei einem gutmütigen Pferd gar nicht sein) Nun namen wir erneut den Kontakt mit dem Verkäufer auf und schilderten die Situation. Dieser konnte sich das gar nicht erkären und bat uns weiter Geduld zu haben und mit dem Pferd zu arbeiten. Dies taten wir nun weitere 5 Monate. Der Stand jetzt ist folgender: Das Pferd ist nach wie vor mißtrauisch, ängstlich und läßt sich ohne Beruhigungsmittel (zugelassen vom Tierarzt)nicht reiten. An ein Reiten durch undere Tochter ist überhaupt nicht zu denken. Außerdem schlägt das Pferd aus und bedroht uns sogar. Wir vermuten, das diesem Pferd in der Jugend einige schlimme Sachen angetan wurden und dies nicht mehr durch uns (wir sind keine professionellen Pferdetrainer) beherrschbar wird. Alle hinzugezogenen Profis (Tierarzt, Trainerin etc) meinen, das das Pferd nicht als Reit und Freizeitpferd taugt und auch so hätte nie verkauft werden dürfen. Vor einer Woche habe ich nun persönlichen Kontaktmit dem Vrkäufer aufgenommen und das Gespräch gesucht um die Sache nicht gleich eskalieren zu lassen. Er beharrte auf seinem Standpunkt, das er sich das gar nicht erklären könne. Das einzige was er sich vorstellen kann, ist das Pferd in Zahlung für ein neues zu nehmen. Das kommt für uns natürlich nicht in Frage, da wir uns hintergangen fühlen. Auch machte der Hof des Verkäufers einen sehr schlechten Eindruck.
Meine Frage nun: Habe ich Möglichkeiten das Pferd zurück zu geben, auch ohne gerichtliches Verfahren, oder muss ich klagen.