Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Ein finanzieller Engpaß ist kein Grund zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrags. D. h., Sie haben nur die Möglichkeit unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Fristen zu kündigen.
2.
Um eine fristlose Kündigung aussprechen zu können, müßte sich Ihr Vertragspartner eine Vertragsverletzung zu Schulden kommen lassen. Angenommen, Ihnen würde die Gelegenheit genommen, das Studio zu nutzen, könnten Sie die fristlose Kündigung erklären.
D. h., für eine fristlose Kündigung müssen Tatsachen vorhanden sein, aufgrund derer sich eine wesentliche Vertragsverletzung ergibt. Das bedeutet aber auch, daß Sie nicht, worauf Ihre Anfrage abzielt, irgendwelche Gründe "erfinden" können, um darauf eine außerordentliche Kündigung zu stützen. In diesem Fall könnten Sie sich sogar schadenersatzpflichtig machen.
3.
Vor diesem Hintergrund schlage ich Ihnen vor, sich mit dem Betreiber des Studios wegen einer Aussetzung des Vertrags in Verbindung zu setzen. Nur im Wege einer gütlichen Einigung haben Sie die Chance, eine für Sie akzeptable Lösung zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
17. Juni 2010
|
22:04
Antwort
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