Sehr geehrte(r) Rechtssuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt summarisch beantworten möchte:
Der Vergleich ist die Beendigung eines Streits oder der Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis durch gegenseitiges Nachgeben in der Form eines Vertrages. Insofern ist die Sache, um die es im Prozess ging, mit dem Abschluss des Vergleichs erledigt.
Es entzieht sich meiner Kenntnis, welchen genauen Inhalt der Vergleich hat.
Sollte der Vergleich beinhalten, dass die Gehälter vom November und Dezember gezahlt werden, die Zahlung aber vom Geschuldeten abweichen (durch fehlerhafte Abrechnung), so können sie aus dem Vergleich entsprechende Rechte ableiten, die zur Geltendmachung der restlichen Forderung führen.
Daher dürfte es hier nicht auf eine fristwahrende Anzeige ankommen, da Sie ja die Vereinbarung, die den Anspruch auf eine korrekte Zahlung enthält, ja bereits haben (Vergleich). Der Vergleich muss dann nur durchgesetzt werden. Es kommt hier nicht mehr auf die von Ihnen zitierten Vorschriften aus dem Tarifvertrag an.
Da der Vergleich ein Vertrag ist, gilt die Vertragsfreiheit.
Es gelten daher keine "besonderen" Regelungen.
Im Übrigen erscheint mir der Sachverhalt mit vielen Fragezeichen versehen zu sein, ich rate Ihnen dringend, das haben Sie ja bereits erkannt, weitere anwaltliche Hilfe einzuholen.
Ich möchte abschießend darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine vollständige und persönliche Rechtsberatung kann hierdurch nicht ersetzen werden. Auch führt das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen unter Umständen zu einer völlig anderen rechtliche Beurteilung.
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt summarisch beantworten möchte:
Der Vergleich ist die Beendigung eines Streits oder der Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis durch gegenseitiges Nachgeben in der Form eines Vertrages. Insofern ist die Sache, um die es im Prozess ging, mit dem Abschluss des Vergleichs erledigt.
Es entzieht sich meiner Kenntnis, welchen genauen Inhalt der Vergleich hat.
Sollte der Vergleich beinhalten, dass die Gehälter vom November und Dezember gezahlt werden, die Zahlung aber vom Geschuldeten abweichen (durch fehlerhafte Abrechnung), so können sie aus dem Vergleich entsprechende Rechte ableiten, die zur Geltendmachung der restlichen Forderung führen.
Daher dürfte es hier nicht auf eine fristwahrende Anzeige ankommen, da Sie ja die Vereinbarung, die den Anspruch auf eine korrekte Zahlung enthält, ja bereits haben (Vergleich). Der Vergleich muss dann nur durchgesetzt werden. Es kommt hier nicht mehr auf die von Ihnen zitierten Vorschriften aus dem Tarifvertrag an.
Da der Vergleich ein Vertrag ist, gilt die Vertragsfreiheit.
Es gelten daher keine "besonderen" Regelungen.
Im Übrigen erscheint mir der Sachverhalt mit vielen Fragezeichen versehen zu sein, ich rate Ihnen dringend, das haben Sie ja bereits erkannt, weitere anwaltliche Hilfe einzuholen.
Ich möchte abschießend darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine vollständige und persönliche Rechtsberatung kann hierdurch nicht ersetzen werden. Auch führt das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen unter Umständen zu einer völlig anderen rechtliche Beurteilung.