9. Januar 2025
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13:21
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Mack
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Ein Wohnsitz sowohl in Deutschland als auch im EU-Ausland ist grundsätzlich zulässig.
Es besteht lediglich eine Pflicht zur Abmeldung nach dem BMG wenn Sie Deutschland verlassen und ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben.
Nach ihren Angaben kehren Sie jedoch regelmäßig zu ihrem deutschen Wohnsitz zurück, daher wäre dies ihr Hauptwohnsitz in Deutschland.
Da Sie auch nicht getrennt leben sehe ich nach ihrem Vortrag auch keine Änderung in der Steuerklasse, Sie sind verheiratet und leben nicht dauerhaft getrennt, daher würde auch weiterhin die Steuerklasse 3 für Sie gelten.
Bezüglich der konkreten steuerlichen Fragen dürfte es jedoch sinnvoll sein, einen Steuerberater zu konsultieren, der sich mit internationalen Steuerfragen auskennt, um sicherzustellen, daß Sie alle gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben der jeweiligen Steuervorschriften einhalten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt