Zur sehr hochen Geldstrafe verurteilt *Berufung?*

30. Juli 2008 14:29 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Strafrecht


Beantwortet von


17:28
Hallo

Bin heute zu 150 * 40 euro Tagessätzen zahlbar in 250.- euro Raten vor dem Amtsgericht verurteilt worden.
Staatsanwalt hat 4 Monate auf Bewährung gefordert doch denke ich das der Richter mich irgendwie nicht leiden konnte.

Zur Sache, die Körperverletzung passiert nach eine nächtlichen Ruhestörung meines Nachbarns der uns schon seit Januar terrorisiert, die Körperverletzung war eine Ohrfeige die er bekommen hat weil er an dem Abend ca. 24h meine Frau beleidigt hatte wo ich um Ruhe gebeten habe. Mir und meiner Frau wurde wohl nicht geglaubt, der Nachbar und sein Bruder haben ausgesagt ich hätte sofort zugeschlagen, erst hieß es ich habe mit der Faust zugeschlagen dann doch nicht bzw. der eine so der andere wieder anders. Ich denke weil ich Vorbestraft bin 1989, war das hier wohl *einmal schlecht immer schlecht?* uns wurde nicht geglaubt obwohl ich nie bestritten habe ihn nicht geschlagen zu haben und das bei der Polizei auch sofort zugegeben habe. Er war beim Arzt und hatte Rötung an der Wange und Lippe - angeblich.

Nunja, ich muss jetzt inkl. aller Kosten um die 8.000.- euro wegen einer Ohrfeige bezahlen, ist das rechtens und habe ich eine Chnace einer Minderung wenn ich Berufung einlege?
Zudem weiß ich nicht wie ich das Geld "Raten a 250.- euro vom Richter sofort festgelegt" herholen soll, verdiene nicht viel, Frau ist Arbeitslos, Kind geht zur Schule, habe einen Kredit am laufen, wenn ich die 250.- euro im Monat zahle dann weiß ich nicht wie ich meine Familie weiter ernähren soll, verdiene nur sehr wenig, darum kann ich mir auch keine Rechtschutzversicherung leisten, keinen Anwalt. Was kann ich tun? diese Geldstrafe kann ich nicht bezahlen nie und nimmer.
30. Juli 2008 | 15:09

Antwort

von


(608)
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
Web: https://hauptstadtanwalt.de/
E-Mail: info@RA-Bordasch.de
Sehr geehrter Fragesteller,

durch eine Berufungsverhandlung können Sie erreichen, dass die Strafe gemildert wird. Es besteht jedoch immer auch das Risiko das die Strafe höher ausfällt als das der 1. Instanz. Eine höhere Strafe darf jedoch dann nicht verhängt werden, wenn nur Sie Berufung einlegen, § 331 StPO.
Beachten Sie unbedingt die Berufungsfrist.

Nach Ihrer Schilderung erscheint mir jedoch die Strafe auch als relativ hoch. Allerdings weise ich darauf hin, dass eine Einschätzung über die Erfolgsaussichten einer Berufung erst nach Sichtung der gesamten Unterlagen erfolgen kann.
Ich rate Ihnen daher einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit Ihrer Vertretung zu beauftragen. IdR ist dies gut angelegtes Geld.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de

PS.: Wenn Sie diese Antwort bewerten, helfen Sie mit, diesen Service transparenter und verständlicher zu gestalten.


Rückfrage vom Fragesteller 30. Juli 2008 | 15:20

Hallo und Danke für die schnelle Antwort.

Also hätte ich OHNE Anwalt keinen Erfolg? möchte hinzufügen das der Kläger auch keinen Anwalt hatte.

Ich verstehe den Richter nicht, mit dem Urteil bestraft er nicht nur mich sondern meine ganze Familie, Frau und Kind, wie soll ich bitte schön dem Kind jetzt noch was bieten? das ist Absurd, zwingen die mich jetzt hier erst recht kriminell zu werden oder wie soll ich das verstehen? eine Bewährung wäre angemessen gewesen denn ich habe seit 1989 absolut nichts gemacht und das was mal war, war in meiner Jugend.

Mit wieviel kann ich rechnen wenn ich jetzt einen Anwalt beauftrage und 1. kann man den Anwalt mit kleinen Raten bezahlen und 2. kennen Sie einen guten Anwalt aus dem 45127 Bereich?
Was mache ich wenn das ganze nix bringen wird? dann habe ich noch mehr Schulden am Hals!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. Juli 2008 | 17:28

Sehr geehrter Fragesteller,

ohne Anwalt haben nicht keine Chancen, mit Anwalt haben Sie jedoch idR bessere.
Der Richter hat auch nicht Ihre Familie bestraft, sondern Sie. Dass dabei auch nahe Angehörige Einschränkungen hinnehmen müssen, ist oft nicht zu vermeiden. Sie sollten sich aber vor Augen führen, dass Sie, wenn auch vermutlich zu hart, für Ihre Taten bestraft worden sind.

Wieviel ein Anwalt in Ihrem Falle kostet kann ich nicht einschätzen, da dies im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, vom Rechtsanwalt nach billigem Ermessen festgesetzt wird.

Dieser entscheidet auch, ob er sich auf Ratenzahlung einlässt.

Als Rechtsanwalt kann ich Ihnen den Kollegen Marc N. Wandt von dieser Plattform empfehlen Mail: ra.wandt@strafzettel.de

Alles weitere müssen Sie mit dem Kollegen besprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
- Rechtsanwalt -

ANTWORT VON

(608)

Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
Web: https://hauptstadtanwalt.de/
E-Mail: info@RA-Bordasch.de
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...