Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
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durch eine Berufungsverhandlung können Sie erreichen, dass die Strafe gemildert wird. Es besteht jedoch immer auch das Risiko das die Strafe höher ausfällt als das der 1. Instanz. Eine höhere Strafe darf jedoch dann nicht verhängt werden, wenn nur Sie Berufung einlegen, § 331 StPO.
Beachten Sie unbedingt die Berufungsfrist.
Nach Ihrer Schilderung erscheint mir jedoch die Strafe auch als relativ hoch. Allerdings weise ich darauf hin, dass eine Einschätzung über die Erfolgsaussichten einer Berufung erst nach Sichtung der gesamten Unterlagen erfolgen kann.
Ich rate Ihnen daher einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit Ihrer Vertretung zu beauftragen. IdR ist dies gut angelegtes Geld.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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Fax.: 030 - 293 646 76
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Hallo und Danke für die schnelle Antwort.
Also hätte ich OHNE Anwalt keinen Erfolg? möchte hinzufügen das der Kläger auch keinen Anwalt hatte.
Ich verstehe den Richter nicht, mit dem Urteil bestraft er nicht nur mich sondern meine ganze Familie, Frau und Kind, wie soll ich bitte schön dem Kind jetzt noch was bieten? das ist Absurd, zwingen die mich jetzt hier erst recht kriminell zu werden oder wie soll ich das verstehen? eine Bewährung wäre angemessen gewesen denn ich habe seit 1989 absolut nichts gemacht und das was mal war, war in meiner Jugend.
Mit wieviel kann ich rechnen wenn ich jetzt einen Anwalt beauftrage und 1. kann man den Anwalt mit kleinen Raten bezahlen und 2. kennen Sie einen guten Anwalt aus dem 45127 Bereich?
Was mache ich wenn das ganze nix bringen wird? dann habe ich noch mehr Schulden am Hals!
Sehr geehrter Fragesteller,
ohne Anwalt haben nicht keine Chancen, mit Anwalt haben Sie jedoch idR bessere.
Der Richter hat auch nicht Ihre Familie bestraft, sondern Sie. Dass dabei auch nahe Angehörige Einschränkungen hinnehmen müssen, ist oft nicht zu vermeiden. Sie sollten sich aber vor Augen führen, dass Sie, wenn auch vermutlich zu hart, für Ihre Taten bestraft worden sind.
Wieviel ein Anwalt in Ihrem Falle kostet kann ich nicht einschätzen, da dies im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, vom Rechtsanwalt nach billigem Ermessen festgesetzt wird.
Dieser entscheidet auch, ob er sich auf Ratenzahlung einlässt.
Als Rechtsanwalt kann ich Ihnen den Kollegen Marc N. Wandt von dieser Plattform empfehlen Mail: ra.wandt@strafzettel.de
Alles weitere müssen Sie mit dem Kollegen besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
- Rechtsanwalt -