Zulassungsstelle verlangt Eidesstattliche Versicherung

22. Dezember 2008 15:57 |
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Kredite


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte vor Jahren einen Kreditvertrag als Bürge unterschrieben. (Für ein Auto).

Da die Kreditnehmerin nicht mehr zahlungsfähig ist, habe ich die Ratenzahlung übernommen. Alle Unterlagen hat mir die Kreditnehmerin mit der Übergabe des Autos ausgehändigt (Ersatzschlüssel, wohl auch den Schein, etc.).
Die Zulassungstelle verlangt, wenn der Schein nicht auffindbar ist, eine eidesstattliche Versicherung.
Reicht es aus, wenn ich die abgebe? Ist dabei noch etwas zu beachten?

MfG
Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihnen ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:

Zu beachten ist bei der Abgabe einer Versicherung an Eides Statt immer, das vorsätzlich falsche Angaben unter Strafe gestellt sind, § 156 StGB.Die Zulassungsstelle wird voraussichtlich ein entsprechendes Muster für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bereithalten.

Bei Velust des Fahrzeugscheins genügt die Abgabe der entsprechenden eidesstattlichen Versicherung.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Günthner
Rechtsanwalt
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