Zugang zur Wohnung

30. April 2024 13:35 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Eine Firma war bereits drei Mal in meinem Bad, um einen Wasserschaden in einem Rohr ausfindig zu machen.
Alles ist trocken, selbst mit einer Kamera wurde nichts gefunden.
Nun will die Firma wieder kommen und schauen, und ich denke dass nun so lange gesucht wird, um einen Grund zu finden das Nagel neue Bad aufzustemmen, wie es schon in einigen Wohnungen geschah.

Frage :i ich bin schwerbehindert, muss ich mir das antun und die Firma, die anscheinend keinen Plan hat, einlassen?

30. April 2024 | 14:10

Antwort

von


(138)
Wilhelmstraße 3
66663 Merzig
Tel: 068619932577
Web: https://rechtsanwaltskanzlei-enzweiler.de/
E-Mail: info@rechtsanwaltskanzlei-enzweiler.de
Sehr geehrter Fragesteller,

sie sind als Mieter lediglich verpflichtet, Handwerker in die Wohnung zu lassen, wenn hierzu ein Bedarf besteht. Anhand ihrer Angaben scheint es jedoch so zu sein, dass derzeit kein Bedarf für Handwerker besteht. Die sind daher nicht verpflichtet, diesen den Eintritt zu gewähren.


Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler

ANTWORT VON

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