30. April 2024
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14:10
Antwort
vonRechtsanwältin Jasmin Enzweiler
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sie sind als Mieter lediglich verpflichtet, Handwerker in die Wohnung zu lassen, wenn hierzu ein Bedarf besteht. Anhand ihrer Angaben scheint es jedoch so zu sein, dass derzeit kein Bedarf für Handwerker besteht. Die sind daher nicht verpflichtet, diesen den Eintritt zu gewähren.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler