2. Januar 2009
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19:35
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
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zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Grundsätzlich setzt man für einen PVC-Boden durchschnittlicher Qualität eine Lebensdauer von ca. 10 Jahren an. Natürlich ist ein Gericht nicht an die von Ihnen angesprochene Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden gebunden, so daß auch eine abweichende Beurteilung - z. B. Lebensdauer von 15 Jahren - möglich ist.
2.
Zu beachten ist, daß der Vermieter für die Erneuerung der Fußböden verantwortlich ist, wenn diese verschlissen sind und zur Wohnungsaustattung gehören. Der Austausch des PVC-Bodens gehört weder zu den Schönheitsreparaturen noch zu den Renovierungsarbeiten, die im Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden können.
Schäden an PVC-Böden, die nicht auf normalen Verschleiß oder übliche Abnutzung zurück zu führen sind, wie z. B. Brandlöcher, muß der Mieter beim Auszug aus der Wohnung ersetzen. Bei den Kosten für die Neuverlegung eines PVC-Bodens ist, wie bei anderen Böden auch, der Zeitwert anzusetzen.
In Ihrem Fall kann man davon ausgehen, daß der Boden verschlissen und damit wertlos ist. Folglich halte ich die Auffassung des Vermieters für unzutreffend. Zu ersetzen haben Sie meiner Meinung nach nichts.
3.
Ihr Entwurf eines Schreibens an den Vermieter ist in Ordnung. An zwei Punkten würde ich das Schreiben jedoch ändern:
- Den Absatz "Ich bitte Sie darum...." können Sie ersatzlos streichen, da er überflüssig ist.
- Statt eine Frist von 7 Tagen zu setzen ist es besser, ein genaues Datum anzugeben, z. B. Zahlung bis zum 15.01.2009. Dann weiß man exakt, wann Verzug eintritt, nämlich am 16.01.2009.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt