Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Erwerb und Besitz von kindpornografischer Schriften (dazuzählen im weitesten Sinne auch Fotos oder hier quasi Puppen) ist strafbar. Die Verbreitung ebenso - daher unbedingt den Link selber löschen! Ich habe diesen vorsorglich nicht angeklickt! Die Einfuhr nach Deutschland ist damit selbstredend strafbar!
Beachten Sie auch, dass es nicht darauf ankommt, dass die Person volljährig wird, die Vorlage war ja minderjährig zu dem Zeitpunkt (wenn es sie gibt, aber das können Sie nicht wissen). Gab es keine Vorlage, so kommt es auf den Anschein an, ein Straftatbestand fällt nicht durch eine Geschichte weg (nach dem Motto: ich kaufe das Kissen, aber nach meiner Vorstellung ist es jetzt 18, wie auf Seite 500 des Buches!).
Lassen Sie es, der Zoll wird Ihnen sonst genug Ärger machen!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag,
diese Antwort beantwortet leider nicht meine gestellten Fragen (abgesehen von der mit dem Alter). Noch dazu sind Sie leider etwas am Thema vorbei gerutscht.
1. Geht es nicht um Kinder- Sondern um Jugend- (deswegen habe ich extra den entsprechenden Paragraphen genannt 184 C! und nicht B).
2. Geht es hier um rein fiktive werke und diese sind auch als solche offensichtlich erkennbar und stellen in diesem Sinne doch kein wirklichkeitsnahes Geschehen wieder. Es ist klar zu erkennen das es sich hier um Zeichnungen handelt die sich nicht auf irgendwelche Personen oä aus der Wirklichkeit berufen.
Es wäre also schön wenn Sie sich den Text oben noch einmal durchlesen und mir mittteilen worauf Sie sich genau beziehen das diese Werke unter dieses Gesetz fallen?
Mit freundlichen Grüßen
Ob Kinderpornographie oder Jugendpornographie - der Tatbestand ist der gleiche - nur das Strafmaß ändert sich - Sie dürfen in beiden Fällen in Nr. 4 den Inhalt nicht beziehen. Dabei ist es egal, ob es ein fiktiver Charakter ist oder ein echter - selbst wenn dem fiktiven kein Kind/Jugendlicher als Model zur Verfügung stand. Auch Darstellungen fiktiver Personen fallen nunmal unter den Tatbestand.