10. Juni 2007
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21:15
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Hoyer
Lappersdorfer Straße 9
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unter Berücksichtigung ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen wie folgt beantworten:
1.Das von Ihnen in Auftrag gegebene Gutachten wäre in einem gerichtlichen Verfahren als Parteivortrag zu werten.Es hätte zwar eine gewisse Indizwirkung, jedoch als Beweis ist es ungeeignet.
Da die Gegenseite anwaltlich vertreten ist, wird aller Voraussicht nach ein Gutachten vom Gericht in Auftrag gegeben werden. Dieses wäre dann Beweis dafür, wodurch der Schimmel verursacht worden ist.
2.Nachdem die Mieterin bei der Besichtigung der Wohnung anwesend war, kann die Ausweisung nur als Schikane verstanden werden. Etwas derartiges hätten sie nicht dulden müssen, da ihre Identität bekannt war.
3. Bei der Wohnungsübergabe müssen Sie zwar kein Großaufgebot dulden, jedoch können sie nicht verhindern, dass an diesem Termin Zeugen der Mieterin anwesend sind. Allerdings ist es ihnen nicht zuzumuten, dass mehr als zwei zusätzliche Personen bei der Wohnungsübergabe anwesend sind.
Ich rate allerdings davon ab, die Wohnungsübergabe dann entfallen zu lassen, wenn wirklich mehr als die drei Personen anwesend sind, da dies ihnen negativ ausgelegt werden kann und Sie hierdurch Nachteile in einem gerichtlichen Verfahren erleiden könnten.
4. Sofern sie einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf dem Weg gehen wollen,ist die Beseitigung des Schimmel eine Möglichkeit, die Angelegenheit auf gütlichem Wege beizulegen. Sofern sie jedoch die Mietminderung nicht akzeptieren wollen, rate ich Ihnen davon ab, Beweismittel dergestalt zu entfernen, dass im Nachhinein nicht mehr belegt werden kann, was die Ursache des Schimmel war.
Man könnte ihren guten Willen als Schuldanerkenntnis interpretieren. Wenn ich der Anwalt der Mieterin wäre, würde ich ihr Verhalten so verstehen.Sofern sie also nur Ruhe haben wollen und die geltend gemachte Mietminderung akzeptieren, kann der Schimmel beseitigt werden. Bedenken Sie jedoch, dass sie durch dieses Verhalten sich jeglicher Beweismittel entledigen.
Sofern es doch zu einem Rechtsstreit kommen sollte, stehe ich Ihnen gerne auch in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Andreas Hoyer