Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Sollte es wirklich zur Kündigung wegen Eigenbedarfs kommen, können Sie Aufwendungen und sonstige Schäden gegen die Maklerin wegen einer Nebenpflichtverletzung geltend machen. Es wird im Einzelnen darauf ankommen, auf welche Dauer der Mietvertrag eingegangen ist. Da auch der Maklerin bewusst war, dass Sie die Wohnung nicht nur mieten wollten, um sogleich wieder herausgeklagt zu werden, ist ein entsprechender Schaden (Provision, Umzugskosten) erstattungsfähig.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion und auch zur weiteren Vertretung zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Sollte es wirklich zur Kündigung wegen Eigenbedarfs kommen, können Sie Aufwendungen und sonstige Schäden gegen die Maklerin wegen einer Nebenpflichtverletzung geltend machen. Es wird im Einzelnen darauf ankommen, auf welche Dauer der Mietvertrag eingegangen ist. Da auch der Maklerin bewusst war, dass Sie die Wohnung nicht nur mieten wollten, um sogleich wieder herausgeklagt zu werden, ist ein entsprechender Schaden (Provision, Umzugskosten) erstattungsfähig.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion und auch zur weiteren Vertretung zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
M. Timm
-Rechtsanwalt-
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