Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ansprüche auf Sozialleistungen (hier Witwenrente)verjähren gem. § 45 SGB I nach 4 Jahren.
Das bedeutet, dass Sie 4 Jahre rückwärts beanspruchen können. Alles davor ist verjährt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ansprüche auf Sozialleistungen (hier Witwenrente)verjähren gem. § 45 SGB I nach 4 Jahren.
Das bedeutet, dass Sie 4 Jahre rückwärts beanspruchen können. Alles davor ist verjährt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen