19. Mai 2025
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23:15
Antwort
vonRechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist
Breite Straße 22
40213 Düsseldorf
Tel: +49 211 88284 502
Web: https://www.kanzlei-tank.de
E-Mail: tank@kanzlei-tank.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Grundsatz: Formfreiheit und Beweisbarkeit
Nach deutschem Zivilrecht können Verträge grundsätzlich formfrei – also auch mündlich oder per elektronischer Kommunikation wie WhatsApp – geschlossen werden, sofern kein gesetzliches Formerfordernis besteht. Für die von Ihnen geschilderte Vereinbarung (Gästeverwaltung gegen prozentuale Umsatzbeteiligung) gibt es kein solches Formerfordernis. Entscheidend ist daher die Beweisbarkeit der getroffenen Absprachen im Streitfall.
2. WhatsApp-Nachrichten als Beweismittel
WhatsApp-Nachrichten sind im Zivilprozess grundsätzlich als Beweismittel zulässig. Sie können als Augenscheinsobjekt vorgelegt werden und dienen dazu, den Inhalt und das Zustandekommen einer Vereinbarung zu belegen.
Zunächst sollten Sie den Chatverlauf und die getauschten Nachrichten sichern und dokumentieren. Diese gelten auch vor Gericht als ein taugliches Beweismittel wenn Absender und Empfänger erkennbar sind, sowie der Zugang durch das "Lesen" Häkchen.
3. Anforderungen an die Beweisführung
Damit die WhatsApp-Nachrichten als Beweis ausreichen, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
Zuordnung der Nachrichten: Es muss nachweisbar sein, dass die Nachrichten tatsächlich von Ihrem Ex-Partner stammen. Dies kann durch die Zuordnung des WhatsApp-Accounts (z.B. Handynummer, Profilbild) erfolgen.
Inhaltliche Eindeutigkeit: Die Nachrichten müssen die wesentlichen Vertragsbestandteile (Leistung, Gegenleistung, Höhe der Beteiligung) klar und eindeutig wiedergeben.
Unverfälschtheit: Die Nachrichten sollten im Original (z.B. auf dem Handy) vorgelegt werden können, um Manipulationsvorwürfen zu begegnen. Screenshots sind hilfreich, das Original ist aber noch besser.
„Whatsapp-Nachrichten können durchaus ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis darstellen, es kommt aber stets auf die genaue Formulierung an. Allerdings müssen Sie auch nachweisen, dass diese Nachrichten tatsächlich von der Ex stammen. Dabei geht es weniger um die Echtheit der Screenshots, sondern mehr um die Zuordenbarkeit des Whatsapp-Accounts zu der Ex. Da kann ein Screenshot des Profils mit der Handynummer helfen, und insbesondere des Profilfotos, wenn es die Ex zeigt.
4. Beweislast und Erfolgsaussichten
Im Zivilprozess trägt derjenige die Beweislast, der eine Forderung geltend macht. Können Sie durch die WhatsApp-Nachrichten die Vereinbarung und die Höhe der Beteiligung nachweisen, bestehen gute Erfolgsaussichten für Ihre Klage.
5. Zusammenfassung und Empfehlung zur Beweisführung
WhatsApp-Nachrichten sind als Beweis im Zivilprozess zulässig.
Sie sollten die Nachrichten im Original sichern und ggf. das Handy als Augenscheinsobjekt bereithalten.
Die Zuordnung zum Ex-Partner sollte durch Profilbild, Handynummer oder andere Merkmale gesichert werden.
Die Nachrichten müssen inhaltlich eindeutig die Vereinbarung und die Höhe der Beteiligung belegen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sind die Erfolgsaussichten für Ihre Klage als gut einzuschätzen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist