Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich würde hier eher einen Fall einer Kooperation annehmen. Sie arbeiten zusammen ohne jedoch ein Gesellschaftskapital fixiert zu haben. Sie arbeiten zwar gemeinsam aber es klingt nicht so, als wenn der eine nicht ohne den anderen könnte. Man könnte Ihr Verhältnis auf der Basis entsprechender Vereinbarungen durchaus als GbR gestalten, ohne entsprechende Gestaltung liegt jedoch meiner Einschätzung nach keine GbR vor.
Ein Einsichtsrecht etc könnte sich allenfalls aus entsprechenden Vereinbarungen ergeben, evtl noch aus § 242 BGB. Aber auch hier würde ich eher konservativ einschätzen, dass ein solcher Anspruch nicht besteht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich würde hier eher einen Fall einer Kooperation annehmen. Sie arbeiten zusammen ohne jedoch ein Gesellschaftskapital fixiert zu haben. Sie arbeiten zwar gemeinsam aber es klingt nicht so, als wenn der eine nicht ohne den anderen könnte. Man könnte Ihr Verhältnis auf der Basis entsprechender Vereinbarungen durchaus als GbR gestalten, ohne entsprechende Gestaltung liegt jedoch meiner Einschätzung nach keine GbR vor.
Ein Einsichtsrecht etc könnte sich allenfalls aus entsprechenden Vereinbarungen ergeben, evtl noch aus § 242 BGB. Aber auch hier würde ich eher konservativ einschätzen, dass ein solcher Anspruch nicht besteht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
8. Dezember 2015 | 19:33
Vielen Dank für die Antwort. Sollte ich nun für die Kooperation einen "Vertrag" aufsetzen, in dem geregelt wird, dass ich 50 % der Webseite halte und an 50 % der Einnahmen beteiligt werde, oder wie könnte ich es am besten lösen, dass ich hinterher nicht "mit leeren Händen" dastehe.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
8. Dezember 2015 | 20:13
Ja, dies wäre eine gute Idee.