Was darf ein Detektiv

12. März 2011 20:59 |
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Generelle Themen


Hallo haben in der verwandschaft einen dedektiv, da wir mit unserer verwandschaft verstritten sind, und die sich überall einmischen wissen wir nicht, ob die vielleicht uns auszuspionieren. und durch detektiv in der familie gewisse vorteile habe, irgendwie ins beobachten etc...
die wollen auch immer wissen was wir uns wie leisten können etc ..

was darf den ein detektiv grundsätzlich???
Können die bei unserer bank etc auskunft über unsere vermögensverhältnisse bekommen wenn sie sich als detektiv ausgeben.

vielen dank
Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten.

Grundsätzlich darf nach deutschem Recht ein sogenannter Privatdetektiv nicht mehr und nicht weniger als jeder Andere auch.

Es gibt kein Gesetz, das Privatdetektiven besondere Rechte einräumen würde, wie sie etwa die Polizei oder die Staatsanwaltschaft hat.

Ein Detektiv hat also rechtlich gesehen nicht mehr Möglichkeiten an Daten und Informationen über andere Personen zu gelangen als Sie oder ich.

Insbesondere wird Ihre Bank auch grundsätzlich niemandem - auch keinem Detektiv – Auskunft über Ihre Vermögensverhältnisse, Ihren Kontostand oder ähnliches erteilen.

Solche Auskünfte dürfen nur in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei der Pfändung Ihres Kontos, an andere Privatleute weiter gegeben werden.

Ein Detektiv könnte natürlich z.B. Ihre Nachbarn über Sie aushorchen oder Sie und Ihre Familie beobachten, aber letztlich könnten Sie dies genau so tun.

Im Übrigen müsste ein solcher Detektiv dabei auch sehr vorsichtig sein, dass er sich nicht unter Umständen wegen Nachstellens (Stalking) oder Nötigung strafbar macht.

Aus rechtlicher Sicht haben Sie also von einem Detektiv in Ihrer Verwandtschaft nichts zu befürchten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe
Rückfrage vom Fragesteller 12. März 2011 | 21:41

vielen dank.. was mich nur wundert das meine ex bank meinem Vater auskunft über meinen kontostand gab... obwohl er keine vollmacht hatte!

Rückfrage vom Fragesteller 12. März 2011 | 21:41

vielen dank.. was mich nur wundert das meine ex bank meinem Vater auskunft über meinen kontostand gab... obwohl er keine vollmacht hatte!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. März 2011 | 21:53

Gerne.

Diese Auskunft hätte Ihre ehemalige Bank Ihrem Vater nicht geben dürfen.

Dies ist ein ziemlich schwerwiegender Feheler des entsprechenden Bankmitarbeiters.

Mit freundlichen Grüßen

Bade
Rechtsanwalt.

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