7. April 2024
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17:46
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nein, eine Wallbox dürfen Sie nur im Rahmen des getroffenen WEG-Beschlusses installieren (lassen).
Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die
dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, dienen.
Innerhalb dieser Grenzen bewegt sich voraussichtlich der Beschluss.
Bei einem Verstoß droht ein Unterlassungsbegehren der anderen Eigentümer.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg