Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich IhreFrage wie folgt.
Gegen die Vollstreckungsankündigung des Hauptzollamtes können Sie nichts tun. Hierbei handelt es sich um ein rein informatives Schreiben mit dem Inhalt, dass das Hauptzollamt mit der Vollstreckung eines vollstreckbaren Bescheides einer Behörde beauftragt worden ist. Das Hauptzollamtes ist daher so etwas wie der Gerichtsvollzieher der öffentlichen Hand.
Sie müssen gegen den Verwaltungsakt der die Forderung festsetzt vorgehen. Das zu wählende Rechtsmittel können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen. Sie sollten daher sofort mit der Berufsgenossenschaft Kontakt aufnehmen um Ihre Einwendungen gegen die Schuldnerstellung vorzubringen.
Es ist in jedem Fall ratsam sich an einen Kollegen vor Ort zu wenden, der im Vollstreckungsverfahren Ihre Rechte wahrnimmt. Denn zur abschliessenden Beurteilung der Rechtslage ist eine Einsichtnahme in die Bescheide der BG sowie in das Handelsregister und weitere Unterlagen erforderlich.
gerne beantworte ich IhreFrage wie folgt.
Gegen die Vollstreckungsankündigung des Hauptzollamtes können Sie nichts tun. Hierbei handelt es sich um ein rein informatives Schreiben mit dem Inhalt, dass das Hauptzollamt mit der Vollstreckung eines vollstreckbaren Bescheides einer Behörde beauftragt worden ist. Das Hauptzollamtes ist daher so etwas wie der Gerichtsvollzieher der öffentlichen Hand.
Sie müssen gegen den Verwaltungsakt der die Forderung festsetzt vorgehen. Das zu wählende Rechtsmittel können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen. Sie sollten daher sofort mit der Berufsgenossenschaft Kontakt aufnehmen um Ihre Einwendungen gegen die Schuldnerstellung vorzubringen.
Es ist in jedem Fall ratsam sich an einen Kollegen vor Ort zu wenden, der im Vollstreckungsverfahren Ihre Rechte wahrnimmt. Denn zur abschliessenden Beurteilung der Rechtslage ist eine Einsichtnahme in die Bescheide der BG sowie in das Handelsregister und weitere Unterlagen erforderlich.