19. Juni 2023
|
20:24
Antwort
vonRechtsanwalt Volkan Ulukaya
Goethestrasse 21
60313 Frankfurt am Main
Tel: 069 2100 5480
Web: https://www.rvu-arbeitsrecht.de/
E-Mail: kanzlei@rvu-arbeitsrecht.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich und in der gebotenen Kürze wie folgt beantworten:
Ihre Geschäftsadresse ist der Sitz und damit die Hauptniederlassung Ihres Gewerbes.
Ihre private Adresse kann - wie der Name schon sagt - keine Niederlassung oder Zweigstelle Ihres Gewerbes sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bitte beachten Sie, dass eine Erstberatung keine umfassende Rechtsberatung darstellt, sondern Ihnen lediglich einen ersten Überblick über die Rechtslage verschaffen soll. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Über eine Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Ulukaya
Rechtsanwalt Volkan Ulukaya
Fachanwalt für Arbeitsrecht