Videotürklingel in einem Mehrfamilienhaus

16. Oktober 2024 16:22 |
Preis: 48,00 € |

Datenschutzrecht


Beantwortet von

Hallo,

ich bin stark gehbehindert und kann deswegen, wenn es klingelt, nicht mal einfach so vor zur Wohnungstür laufen.

Deswegen bräuchte ich eine (Funk) Klingel mit Gegensprechanlage an der Wohnungstür.
Ich hab mich jetzt mal nach so etwas umgeschaut, aber solche Klingeln gibt es nur mit integrierter Videokamera.
Mit Kamera ist hier im Mehrfamilienhaus aber verboten.

Wäre ich rechtlich auf der sicheren Seite, wenn ich die Kamera schwer entfernbar abkleben wurde und die Videotürklingel wirklich nur als reine Gegensprechanlage nutze?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Nicole



16. Oktober 2024 | 18:17

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Eine Videotürklingel wäre zumindest ohne Zustimmung aller weiteren Bewohner unzulässig, da sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Da nach Ihrer Auskunft eine Anlage mit Kamera bei Ihnen offenbar grundsätzlich untersagt ist, stellt sich diese Frage nicht.

Ich habe keine Bedenken hinsichtlich einer Nutzung, wenn die Kamera klar und offensichtlich so abgeklebt ist, dass die Videofunktion nicht nutzbar ist. Trotzdem kann es natürlich sinnvoll sein, dies vor einer Anschaffung mit dem Vermieter/Hausverwalter etc. zu besprechen. Am Besten wäre es natürlich, sich die konkrete Anlage absegnen zu lassen.

Im Übrigen sollten Sie sich ggf. noch einmal informieren: Ich weiß nicht, welche speziellen Anforderungen Sie haben, aber meines Erachtens gibt es durchaus entsprechende Anlagen ohne Videofunktion, die dann zumeist ja auch günstiger sein dürften. Aber natürlich kann dies anders ein, wenn Sie z.B. einen Anlage eines bestimmten Anbieters erwerben möchten, der nichts anderes anbietet.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt


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