Sehr geehrte Fragesteller,
zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben gerne beantworte.
Bitte beachten Sie, dass durch das Weglassen oder Hinzufügen von Sachverhaltsangaben Ihrerseits die rechtliche Beurteilung anders ausfallen kann, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums grundsätzlich immer nur eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellen kann und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen oder zu einer Kollegin vor Ort ersetzt.
Bedauerlicherweise muss ich Ihnen mitteilen, dass der Download dieser Videos grundsätzlich nicht erlaubt ist. Grundsätzlich deshalb als es auf mögliche Urheberrechte zunächst gar nicht erst ankommt, da Youtube selbst den Download in seinen Nutzungsbestimmungen ausdrücklich verbietet.
In Ziffer 5. B. der Nutzungsbestimmungen heisst es:
B. You may access User Submissions solely:
* for your information and personal use;
* as intended through the normal functionality of the YouTube Service; and
* for Streaming.
"Streaming" means a contemporaneous digital transmission of an audiovisual work via the Internet from the YouTube Service to a user's device in such a manner that the data is intended for real-time viewing and not intended to be copied, stored, permanently downloaded, or redistributed by the user. Accessing User Videos for any purpose or in any manner other than Streaming is expressly prohibited. User Videos are made available "as is."
Insoweit somit Schauspielhäuser kurze Ausschnitte auf Youtube eingestellt haben, dürfte dies unter dem Vorbehalt erfolgt sein, dass ein Download nicht erlaubt sein sollte, ansonsten hätten die Schauspielhäuser wahrscheinlich auf ihren eigenen Seiten entsprechede Videos zum Download angeboten oder eingebettet. Entsprechend würde auch eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wenn Sie die kurzen Videos downloaden.
Selbstverständlich könnten Sie nun bei den Schauspielhäusern, z.B. per Email, nachfragen, ob Ihnen ein Download zu privaten Zwecken erlaubt werden könnte, dabei würde aber weiterhin das Problem bestehen bleiben, dass die Nutzungsbestimmungen von Youtube entgegenstehen.
Ich bedauere Ihnen eine abschlägige Antwort geben zu müssen, hoffe aber Ihnen einen ersten Überlick verschafft zu haben.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Rückfragefunktion weiterhin gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Roosen
Rechtsanwalt
zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben gerne beantworte.
Bitte beachten Sie, dass durch das Weglassen oder Hinzufügen von Sachverhaltsangaben Ihrerseits die rechtliche Beurteilung anders ausfallen kann, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums grundsätzlich immer nur eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellen kann und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen oder zu einer Kollegin vor Ort ersetzt.
Bedauerlicherweise muss ich Ihnen mitteilen, dass der Download dieser Videos grundsätzlich nicht erlaubt ist. Grundsätzlich deshalb als es auf mögliche Urheberrechte zunächst gar nicht erst ankommt, da Youtube selbst den Download in seinen Nutzungsbestimmungen ausdrücklich verbietet.
In Ziffer 5. B. der Nutzungsbestimmungen heisst es:
B. You may access User Submissions solely:
* for your information and personal use;
* as intended through the normal functionality of the YouTube Service; and
* for Streaming.
"Streaming" means a contemporaneous digital transmission of an audiovisual work via the Internet from the YouTube Service to a user's device in such a manner that the data is intended for real-time viewing and not intended to be copied, stored, permanently downloaded, or redistributed by the user. Accessing User Videos for any purpose or in any manner other than Streaming is expressly prohibited. User Videos are made available "as is."
Insoweit somit Schauspielhäuser kurze Ausschnitte auf Youtube eingestellt haben, dürfte dies unter dem Vorbehalt erfolgt sein, dass ein Download nicht erlaubt sein sollte, ansonsten hätten die Schauspielhäuser wahrscheinlich auf ihren eigenen Seiten entsprechede Videos zum Download angeboten oder eingebettet. Entsprechend würde auch eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wenn Sie die kurzen Videos downloaden.
Selbstverständlich könnten Sie nun bei den Schauspielhäusern, z.B. per Email, nachfragen, ob Ihnen ein Download zu privaten Zwecken erlaubt werden könnte, dabei würde aber weiterhin das Problem bestehen bleiben, dass die Nutzungsbestimmungen von Youtube entgegenstehen.
Ich bedauere Ihnen eine abschlägige Antwort geben zu müssen, hoffe aber Ihnen einen ersten Überlick verschafft zu haben.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Rückfragefunktion weiterhin gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Roosen
Rechtsanwalt