2. August 2005
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20:54
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
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zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Grundsätzlich ist es zulässig, eine Video-Kamera zu installieren,
um einen Störer als Täter zu überführen. In einem ähnlichen Fall entschied das Oberlandesgericht Nürnberg ( Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 30.10.1995, Az. 13 W 1699/95E); das Gericht sprach dem Betroffen sogar die Kosten für die Überwachungsanlage zu. In jenem Fall war ein Unbefugter wiederholt ins Grundstück des Klägers eingedrungen und hatte dort Schaden angerichtet. Der Kläger hatte seinen Nachbarn in Verdacht, konnte dies aber nicht beweisen. Deshalb wollte der Kläger versuchen, den Störer zu überführen und installierte deshalb eine Kamera.
Insoweit ist gegen Ihr Vorhaben nichts einzuwenden. Allerdings muss die Kamera so angebracht werden, dass diese nur Ihren Wagen filmt und nicht einen Weg, der von anderen Nachbarn regelmäßig passiert wird. Diese Personen dürfen nicht gefilmt werden, da Sie sonst rechtswidrig in das Persönlichkeitsrecht Unbeteiligter eingreifen würden.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.