Verwendung von Firmenlogos und Informationen auf Social Media

20. Januar 2023 21:19 |
Preis: 45,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


17:07
Ich möchte Infografiken erstellen, auf denen Aktiengesellschaften/Firmen verglichen und vorgestellt werden. Hierzu würde ich Informationen aus z.B. öffentlich zugänglichen Geschäftsberichten sowie die offiziellen Logos dieser Gesellschaften verwenden. Die Infografiken würde ich auf social media plattformen (z.b. Instagram oder Twitter) veröffentlichen. Die Kanäle sollen zukünftig auch komerzialisiert werden (z.B. mit Affiliate Links)
Die Frage ist, darf ich Logos und Informationen für diese Zwecke verwenden, ohne jedes mal Explizit die Zustimmung von jeder Firma einzuholen?
Vielen Dank.
20. Januar 2023 | 22:14

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Leider unterliegen die Logos in fast allen Fällen dem Marken- und Urheberschutz, d.h. Sie benötigen die Zustimmung der Firmen/Urheber. Ohne deren Zustimmung riskieren Sie teure Abmahnungen.

Informationen können Sie hingegen problemlos verwenden, sofern sie korrekt sind. Sie sollten daher die jeweiligen Quellen stets griffbereit abgespeichert haben. Sie sollten aber keinesfalls ganze Seiten oder vollständige Texte wiedergeben, da dann wieder das Urheberrecht greift und teure Abmahnungen drohen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 20. Januar 2023 | 23:20

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Nur nochmal zum Verständnis:
Ich könnte den Auszug der Informationen sowie den Firmennamen "Firma XYZ" veröffentlichen, aber um auch das entsprechende Logo miteinbinden zu können müsste ich vorher um die schriftliche Erlaubnis dafür bitten?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Januar 2023 | 17:07

Sehr geehrter Ratsuchender,

nein, auch die Firmennamen unterliegen dem Markenrecht. Zudem müssen Sie bei solchen Veröffentlichungen auch aufpassen, dass die Informationen vollstndig sind, denn sonst kann aus Persönlichkeitsrecht eine teure Unterlassungsabmahnung übersandt werden.

Ich empfehle daher dringend, die Grafiken vor Veröffentlichung einem Anwalt zur Prüfung vorzulegen, um teure Fehler/Mißverständnisse zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt

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