Sehr geehte Fragestellerin,
ich versuche die von Ihnen beantworte Frage anhand der von Ihnen gelieferten Angaben zu lösen:
Grundsätzlich ist folgendes zu empfehlen:
1. Beauftragen Sie einen Auftrag mit der Schadensregulierung.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung.(Bitte beachten Sie das Ende meiner Antwort)
2. Im Falle eines größeren Schadens ( über 500 € Schaden ) rate ich Ihnen dringendst zur Prüfung des Schadens durch einen unabhängigen Sachverständigen. Dieser erstellt ein Gutachten,dessen Kosten von der Werkstatt bzw, deren Versicherung übernommen werden müssen.
In diesem Gutachten steht im Normalfall grundsätzlich die merkantile Wertminderung duch den Unfall, die Summe für den täglichen Nutzungsausfall ( wenn Sie kein Ersatzfahrzeug erhalten bzw. möchten).
Diesen merkantilen Minderwert können Sie gegenüber dem Schädiger geltend machen- sollte im Gutachten ein merkantiler Minderwert festgestellt werden.
3, Thema Ersatzfahrzeug: Vgl. Punkt 2 Ende:
Ihnen steht frei, ob Sie ein Fahrzeug bei der Werkstatt leihen, oder bei einer anderen Autovermietung mieten. ACHTUNG: Das Thema Unfallersatzwagentarif ist relativ komplex, das den Rahmen dieser Antwort sprengen würde.
Ich rate grundsätzlich - sofern möglich - keinen Mietwagen zu nehmen sondern lieber den Nutzungsausfall gegenüber dem Schädiger geltend zu machen. Im Normalfall kommt es bei einer KfZ Schadenregulierung beim Thema Unfallersatzwagentarif zu erheblichen Diskussionen, die nicht selten in einem gerichtlichen Verfahren enden oder der Geschädigte oft mit finanziellen Einbußen rechnen muss.
Ich rate Ihnen dringendst telefonisch Kontakt zu mir aufzunehmen.
Im Falle einer Mandatierung zur Schadensregulierung entstehen keinerlei Kosten zu Ihren Lasten. Anfallende Anwaltskosten werden direkt mit dem Schädiger bzw. deren Versicherung abgerechnet.
Gerne können Sie auch telefonisch zu mir Kontakt aufnehmen, sollten weitere Fragen bestehen. Ich beantworte diese Gerne im Rahmen der Beantwortung der von Ihnen gestellten Frage.
Selbstverständlich können Sie auch nur einfach eine Nachfrage im Rahmen der Nachfragefunktion stellen.
Ich hoffe Ihre Antwort im Rahmen des ausgelobten Einsatzes beantwortet zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Michael Bauer
Rechtsanwalt
www.kanzlei-bauer.eu
ich versuche die von Ihnen beantworte Frage anhand der von Ihnen gelieferten Angaben zu lösen:
Grundsätzlich ist folgendes zu empfehlen:
1. Beauftragen Sie einen Auftrag mit der Schadensregulierung.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung.(Bitte beachten Sie das Ende meiner Antwort)
2. Im Falle eines größeren Schadens ( über 500 € Schaden ) rate ich Ihnen dringendst zur Prüfung des Schadens durch einen unabhängigen Sachverständigen. Dieser erstellt ein Gutachten,dessen Kosten von der Werkstatt bzw, deren Versicherung übernommen werden müssen.
In diesem Gutachten steht im Normalfall grundsätzlich die merkantile Wertminderung duch den Unfall, die Summe für den täglichen Nutzungsausfall ( wenn Sie kein Ersatzfahrzeug erhalten bzw. möchten).
Diesen merkantilen Minderwert können Sie gegenüber dem Schädiger geltend machen- sollte im Gutachten ein merkantiler Minderwert festgestellt werden.
3, Thema Ersatzfahrzeug: Vgl. Punkt 2 Ende:
Ihnen steht frei, ob Sie ein Fahrzeug bei der Werkstatt leihen, oder bei einer anderen Autovermietung mieten. ACHTUNG: Das Thema Unfallersatzwagentarif ist relativ komplex, das den Rahmen dieser Antwort sprengen würde.
Ich rate grundsätzlich - sofern möglich - keinen Mietwagen zu nehmen sondern lieber den Nutzungsausfall gegenüber dem Schädiger geltend zu machen. Im Normalfall kommt es bei einer KfZ Schadenregulierung beim Thema Unfallersatzwagentarif zu erheblichen Diskussionen, die nicht selten in einem gerichtlichen Verfahren enden oder der Geschädigte oft mit finanziellen Einbußen rechnen muss.
Ich rate Ihnen dringendst telefonisch Kontakt zu mir aufzunehmen.
Im Falle einer Mandatierung zur Schadensregulierung entstehen keinerlei Kosten zu Ihren Lasten. Anfallende Anwaltskosten werden direkt mit dem Schädiger bzw. deren Versicherung abgerechnet.
Gerne können Sie auch telefonisch zu mir Kontakt aufnehmen, sollten weitere Fragen bestehen. Ich beantworte diese Gerne im Rahmen der Beantwortung der von Ihnen gestellten Frage.
Selbstverständlich können Sie auch nur einfach eine Nachfrage im Rahmen der Nachfragefunktion stellen.
Ich hoffe Ihre Antwort im Rahmen des ausgelobten Einsatzes beantwortet zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Michael Bauer
Rechtsanwalt
www.kanzlei-bauer.eu
Rückfrage vom Fragesteller
8. Juni 2009 | 18:49
Sehr geehrter Herr Bauer,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Meine Nachfrage lautet: Wie errechnet sich die Wertminderung bei einem Kfz, das älter ist als 5 Jahre?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
9. Juni 2009 | 13:30
Sehr geehrte Fragestellerin,
wie bereits in der ersten Antwort bereits dargelegt stellt die Wertminderung grundsätzlich ein KfZ Sachverständiger fest.
Eine Wertminderung lässt sich nur durch einen KfZ Sachverständigen durch die Anfertigung eines Gutachtens ermitteln.
Mit freundlichem Gruß
Michael Bauer
Rechtsanwalt