Versicherungssmakler und Versicherungsvertreter

20. November 2020 21:16 |
Preis: 75,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo,

ich will erstmal meine Ausgangssituation beschreiben.

Aktuell bin ich Versicherungsvertreter und ausschließlich in Deutschland tätig. Bedeutet, ich bin nur für eine Gesellschaft tätig und das selbstständig.

Da ich mich jedoch auf internationale Krankenversicherungen spezialisieren will, benötige ich den Maklerstatus.

Kann ich neben meiner selbstständigen Tätigkeit als Versicherungsvertreter als Makler in Deutschland arbeiten?

Zudem kommt dazu, dass ich mich in naher Zukunft in Deutschland abmelden will. Ich werde vorerst keinen festen Wohnsitz haben. Jedoch will ich eine Firm in Estland oder USA gründen, ohne dass ich dort wohnen muss.

Kann ich da über die Firma als Makler international tätig werden und muss ich da etwas beachten?
20. November 2020 | 22:16

Antwort

von


(2250)
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Sie können nicht gleichzeitig Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler sein. Die Unterscheidung ergibt sich aus § 34d Abs. 1 GewO, sie können entweder einem Unternehmen gegenüber oder aber gegenüber Ihrem Auftraggeber verpflichtet sein. Das ist auch in dem Vertrag mit dem Unternehmen für das Sie derzeit tätig sind aller Wahrscheinlichkeit nach noch einmal eindeutig klargestellt.

Es wäre allenfalls zulässig, dass Sie sich im Rahmen ihres derzeitigen Vertrages, soweit das darin zulässig ist als Tippgeber für einen anderen Makler betätigen. Sie müssen aber dabei, zu Ihrer eigenen Absicherung und zum Schutz vor einer Rechtsscheinhaftung als Versicherungsmakler, darauf achten, dass Sie nicht selbst den Eindruck erwecken, dass Sie Makler sind.

Eine Eintragung in das deutsche Vermittlerregister ist für einen Vermittler, der lediglich eine Niederlassung im Ausland hat nicht möglich. Sie müssten sich dann im Ausland nach den dort geltenden Regeln registrieren. Dazu kann es erforderlich sein, dass Sie zuvor eine gewisse fachliche Qualifikation erwerben müssen und das wird auch nur dann interessant sein, wenn Sie dort auch einen Kundenkreis haben den Sie mit Ihren Sprach- und Fachkenntnissen bedienen können.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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