Verraten und Verkauft

31. Juli 2024 23:30 |
Preis: 34,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Die Sache ist so, dass ich als ich bereits geboren war in einem Krankenhaus als Neugeborene registriert wurde, was aber nicht den Tatsachen entspricht. Welche Möglichkeiten habe ich die Richtigkeit der Geburtsurkunde anzufechten?
2. August 2024 | 03:00

Antwort

von


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33609 Bielefeld
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E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
Guten Morgen,

Sie können einen Antrag auf Berichtigung der Geburtsurkunde beim zuständigen Standesamt stellen. In Ihrem Antrag sollten Sie die fehlerhaften Angaben darlegen und die tatsächlichen Umstände schildern.

Ist er richtige oder vollständige Sachverhalt durch öffentliche Urkunden oder auf Grund eigener Ermittlungen des Standesamts festgestellt, so sind die entsprechenden Angaben unter Hinweis auf die Grundlagen zu ändern, vgl. § 46 PStG.

Sollte das Standesamt den Antrag ablehnen oder keine ausreichenden Maßnahmen ergreifen, können Sie den Weg einer gerichtlichen Überprüfung beschreiten. Dazu sollten Sie einen Anwalt beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen


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