2. August 2024
|
03:00
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
Sie können einen Antrag auf Berichtigung der Geburtsurkunde beim zuständigen Standesamt stellen. In Ihrem Antrag sollten Sie die fehlerhaften Angaben darlegen und die tatsächlichen Umstände schildern.
Ist er richtige oder vollständige Sachverhalt durch öffentliche Urkunden oder auf Grund eigener Ermittlungen des Standesamts festgestellt, so sind die entsprechenden Angaben unter Hinweis auf die Grundlagen zu ändern, vgl. § 46 PStG.
Sollte das Standesamt den Antrag ablehnen oder keine ausreichenden Maßnahmen ergreifen, können Sie den Weg einer gerichtlichen Überprüfung beschreiten. Dazu sollten Sie einen Anwalt beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen