Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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wenn Sie im zweiten Absatz von einer Bedarfsgemeinschaft reden, gehe ich davon aus, dass Sie auch zusammenleben.
Wenn dann daneben - so verstehe ich Ihre Schilderung - das Objekt an die Freundin vermieten, dort aber auch zeitweise wohnen, ist das dann, wenn dieses zeitweise Wohnen (und Unterbringung Igrer Sachen) ohne Meldung beim Amt auch strafrechtlich relevant.
Man wird von einem Betrug ausgehen können, wenn das nicht offen gelegt wird.
Der Vergleich zu einem Besuch greift nicht:
Hier besteht das regelmäßige, monatliche Zusammenwohnen.
Auch lässt der Besuch nicht sein Motorrad, Auto und Anziehsachen in der Wohnung, die er nur besucht.
Künftig sollte nicht nur die vollständige und zutreffende Meldung beim Amt erfolgen.
Auch sollte dann eine strikte Trennung der Raumzusteilungen erfolgen, was sich aber auch auf die übernommenen Mietzahlungen auswirken wird.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
neben dervermietet wird, die Mietkosten vom Amt bezahlt werden, die Hausvermietung
Danke für ihre Antwort.
Mit bedarfsgemeinschaft meinte ich meine Freundin und ihre Kinder,das ältere Kind macht Ausbildung,deshalb.
Ich selbst bin woanders gemeldet und durch meine Arbeit meistens nur am Wochenende zurück.
Nur in dieser Zeit halte ich mich da auf,auch um mein Kind zu sehen sowie Freundin.
Ist es denn trotzdem verboten dort Sachen zu haben?
Pkw soll Freundin fahren wenn sie Führerschein besteht,ist Grade dabei.
Und mein Motorrad habe ich mit Erlaubnis bei ihr stehen zwecks fehlendem Stellplatz.
Mfg
Sehr geehrter Ratsuchender,
danke für die Klarstellung.
Wenn sich die Bedarfsgemeinschaft auf die Kinder bezieht, kann eine andere Einschätzung erfolgen.
Sofern Sie sich nur wenige Tage im Monat bei der Freundin aufhalten, ist dieses unschädlich. Aber Sie sollten dann keine persönlichen Sachen in dem Mietobjekt vorhanden sein. Es ist immer ein Problem, wenn persönliche Sachen im Schrank etc. vorhanden sind. Daraus wird dann, auch wenn es nicht so ist, der Schluss einer Bedarfgemeinschaft gezogen.
Sie sollten daher besser "aus dem Koffer leben" wenn Sie sich bei Ihrer Freundin aufhalten. Dann kann Ihnen auch nichts unterstellt werden.
Dass Sie das Motorrad auf einem geeigneten Stellplatz abstellen, wird man plausibel machen können; auch Nutzung des PKW; insoweit danke ich für die Klarstellung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle