Verkehrsrecht Haftungsfrage bei Lackschäden
| 8. Juli 2025 10:37
|
Preis:
47,00 €
|
Verkehrsrecht
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Haftungsfrage bei Lackschäden durch einen PKW Anhänger
Am 17.06. fuhr ich mit meinem PKW und dem Anhänger einen Rüttler zurück zum Verleih. Als ich in einer Park Bucht die Ladung auf sicheren Halt überprüfte, hielt ein Porsche Fahrer hinter mir und behauptete ein Stein wäre von mir auf seinen Wagen geflogen. Er zeigte mir einen kleinen Lack Chip neben der Kühler Haube. Ich konnte nichts dazu sagen. Er fotografierte das Kennzeichen meines Anhängers und stellte fest, dass der TÜF abgelaufen war. Der Porsche war mir zuvor aufgefallen, da er zu Dicht auffuhr.
Meine PKW Versicherung schrieb mich am 20.06. an und bat mich um eine Schadensanzeige (offensichtlich initiiert vom Porsche Fahrer). Ich teilte der Versicherung mit ich könnte dazu keine Stellung nehmen, da ich nichts bemerkt hätte und mir weder die Kontaktdaten des Porsche Fahrers noch weitere Detail bekannt sind.
Heute erhielt ich den Anruf eines Anwalts, der mir mitteilte er vertritt den Porsche Fahrer. Er setzte mich betreffend des abgelaufenen TÜF unter Druck und wollte offensichtlich ein Schadens – Eingeständnis. Nach seiner Angabe beläuft sich der Schaden auf 3.000,-€.
Er kündigte mir einen Brief an.
Meine Fragen:
Wie ist meine rechtliche Situation und wie verhalte ich mich zur Zeit richtig um Schaden abzuhalten? Soll ich einen lokalen RA jetzt kontaktieren oder erst später?
Sehr geehrter Ratssuchender,
lassen Sie mich Ihre Fragen wie folgt beantworten.
Offensichtlich hat Ihre Versicherung die Haftung bereits abgelehnt, daher wendet sich die Gegenseite direkt an Sie.
Von Ihrer Seite ist zunächst nichts veranlasst.
Ihre Versicherung kümmert Sicht um die Abwehr unberechtigter Ansprüche und stellt erforderlichenfalls auch den Anwalt.
Beauftragen Sie zusätzlich einen Anwalt, ersetzt Ihnen niemand diese Kosten, weil die Beauftragung von zwei Anwälten grundsätzlich nicht erforderlich ist.
Der "Unfallgegner" muss erst einmal beweisen, dass Sie den Schaden verursacht haben.
Leiten Sie das Schreiben der Gegenseite, wenn es kommt, an Ihre Versicherung weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt