Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es ist total richtig, dass Sie sich vorab Gedanken machen, denn das machen leider die Wenigsten und regeln erst alles, wenn es zu spät ist!
Wer ist für meine Schwester konkret verantwortlich, wenn sie sich nicht selbst versorgen kann?
Leider nicht die Verwandten automatisch, sondern es wird vom Gericht ein Betreuer bestellt, der entweder fähig oder nicht fähig sein kann, aber auf dessen Bestellung Sie keinen Einfluss haben.
Daher sollten Sie eine Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kurzfristig unterschreiben lassen, es sollte eben konkret für den Betreuungsfall festgelegt werden, wer die Betreuung übernehmen soll.
-Besteht die Möglichkeit, sie BU-verrenten zu lassen (wobei Sie noch nie in die Rentenkasse eingezahlt hat)?
Da viele Voraussetzungen erfüllt sein müssen, rate ich Ihnen, hier zu einem Rentenberater zu gehen oder sich an die Deutsche Rentenversicherung zu wenden. Hier muss der Einzelfall konkret geprüft werden. Da würde ich von Ferne leider nur pauschal mich äußern können, was Ihnen aber nicht weiterhilft.
-Wie wird festgestellt, ob sie für sich sorgen kann bzw. wer trifft diese Entscheidung? Passiert das auf Antrag oder muss sie sich erst selbst oder andere in Gefahr bringen?
Die Entscheidung trifft das Amtsgericht auf Anregung vom Krankenhaus, jeder natürlichen Person, Ärzten, der Familie. Dann wird ein Gutachten eingeholt, ob tatsächlich eine Betreuung eingerichtet wird oder eben nicht.
-Würde es in diesem Fall Sinn machen mich zum Vormund bestimmen zu lassen? Bzw. was kann ich jetzt im Moment tun, um später möglichst viele Karten in der Hand zu behalten und so wenig Kontrolle an äußere Betreuer abzugeben (Ich weiß nicht ob die immer in Ihrem Sinne handeln)?
S.o. Betreuungsverfügung - über einen Anwalt oder Notar. Es können übrigens die Aufgabengebiete auch verteilt werden (z.B. Behördenangelegenheiten für einen Berufsbetreuer, den Rest behalten Sie).
-Wie wird ihr Unterhalt bestritten, wenn ich Sie nicht versorgen kann? Über eigene Ersparnisse verfügt sie nicht.
Antrag beim Sozialamt durch den Betreuer - Betreuer wird übrigens dann vom Staat bezahlt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es ist total richtig, dass Sie sich vorab Gedanken machen, denn das machen leider die Wenigsten und regeln erst alles, wenn es zu spät ist!
Wer ist für meine Schwester konkret verantwortlich, wenn sie sich nicht selbst versorgen kann?
Leider nicht die Verwandten automatisch, sondern es wird vom Gericht ein Betreuer bestellt, der entweder fähig oder nicht fähig sein kann, aber auf dessen Bestellung Sie keinen Einfluss haben.
Daher sollten Sie eine Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kurzfristig unterschreiben lassen, es sollte eben konkret für den Betreuungsfall festgelegt werden, wer die Betreuung übernehmen soll.
-Besteht die Möglichkeit, sie BU-verrenten zu lassen (wobei Sie noch nie in die Rentenkasse eingezahlt hat)?
Da viele Voraussetzungen erfüllt sein müssen, rate ich Ihnen, hier zu einem Rentenberater zu gehen oder sich an die Deutsche Rentenversicherung zu wenden. Hier muss der Einzelfall konkret geprüft werden. Da würde ich von Ferne leider nur pauschal mich äußern können, was Ihnen aber nicht weiterhilft.
-Wie wird festgestellt, ob sie für sich sorgen kann bzw. wer trifft diese Entscheidung? Passiert das auf Antrag oder muss sie sich erst selbst oder andere in Gefahr bringen?
Die Entscheidung trifft das Amtsgericht auf Anregung vom Krankenhaus, jeder natürlichen Person, Ärzten, der Familie. Dann wird ein Gutachten eingeholt, ob tatsächlich eine Betreuung eingerichtet wird oder eben nicht.
-Würde es in diesem Fall Sinn machen mich zum Vormund bestimmen zu lassen? Bzw. was kann ich jetzt im Moment tun, um später möglichst viele Karten in der Hand zu behalten und so wenig Kontrolle an äußere Betreuer abzugeben (Ich weiß nicht ob die immer in Ihrem Sinne handeln)?
S.o. Betreuungsverfügung - über einen Anwalt oder Notar. Es können übrigens die Aufgabengebiete auch verteilt werden (z.B. Behördenangelegenheiten für einen Berufsbetreuer, den Rest behalten Sie).
-Wie wird ihr Unterhalt bestritten, wenn ich Sie nicht versorgen kann? Über eigene Ersparnisse verfügt sie nicht.
Antrag beim Sozialamt durch den Betreuer - Betreuer wird übrigens dann vom Staat bezahlt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen