Vasektomie ohne Zustimmung der Ehefrau?

23. Juni 2008 12:27 |
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Medienrecht


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Zusammenfassung

Ist es rechtlich zulässig, dass mein Mann sich ohne meine Zustimmung sterilisieren lässt?

Nein, es ist rechtlich zulässig, dass Ihr Mann sich ohne Ihre Zustimmung sterilisieren lässt, da er volljährig ist und allein über seinen Körper entscheiden kann. Daher haben Sie keine rechtlichen Ansprüche gegen den Arzt, weder auf Rückerstattung der Operationskosten, Übernahme der Kosten für eine Rückoperation noch auf Schadensersatz. Obwohl es empfohlen wird, dass Ehepartner solche Entscheidungen gemeinsam treffen, besteht keine rechtliche Verpflichtung dazu.

Hallo,
mein Mann hat sich gegen meine Willen sterilisieren lassen. Ich bin darüber überaus verärgert.
Ich habe dem Arzt keine Einverständniserklärung unterschrieben.
Von mehreren Bekannten weiß ich, dass die Ehefrauen immer diese Einverständnierklärung unterschreiben mussten, sonst wäre ihr Mann nicht operiert worden.

Meine Fragen nun:
1. durfte der Arzt meinen Mann ohne meine Zustimmung sterilisieren?
2. kann ich den Arzt verklagen, das Geld für die OP zurück zu zahlen?
3. die Kosten für das Rückgängigmachen dieser OP zu übernehmen?
4. und vielleicht sogar noch Schadensersatz zu zahlen?

ich fühle mich derart über den Tischgezogen, dass ich einfach eine Wiedergutmachung brauche.

Viele Grüße und vielen Dank im voraus

23. Juni 2008 | 13:36

Antwort

von


(27)
Thomasiusstraße 1
10557 Berlin
Tel: 03088769607
Web: https://www.blum-strafverteidigung.de
E-Mail: mail@blum-strafverteidigung.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Es tut mir leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Sie gegen den Arzt, welcher die Vasektomie vorgenommen hat, keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz haben. Sie können also weder das Geld für die Operation zurückerhalten, noch die Kosten, die für die Rückgängigmachung des Eingriffs erforderlich sind einfordern. Zwar wird allgemein empfohlen, dass Ehepartner eine so weitreichende Entscheidung wie die Sterilisation des Mannes gemeinsam besprechen sollten. Dementsprechend nehmen einige Klinken den Eingriff auch nur vor, wenn die Einwilligung beider Ehepartner vorliegt, eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht und die Durchführung des Eingriffs ohne Einwilligung der Ehefrau ist daher juristisch folgenlos. Ihr Mann ist volljährig und kann daher allein darüber entscheiden, was mit seinem Körper geschieht und welche Eingriffe er vornehmen lässt. Zugegebener Maßen ist eine Sterilisation ein Eingriff, über den er zuvor mit Ihnen hätte reden müssen. Ich kann daher verstehen, wenn Sie sich „über den Tisch gezogen fühlen“ und Sie den Wunsch nach "Wiedergutmachung" verspüren. Hierfür ist jedoch das Krankenhaus der falsche Ansprechpartner, dieses ist an die Wünsche seiner Patienten gebunden. Vielmehr ist dies ein Problem, welches Sie gemeinsam mit Ihrem Ehemann – möglicherweise unter Hinzuziehung eines Paartherapeuten – besprechen sollten.

Ich hoffe, dass ich ihnen mit meiner Antwort – auch wenn es sicher nicht das ist, was Sie sich erhofft haben zu hören – weiterhelfen konnte. Gerne stehe ich Ihnen auch für eine Nachfrage zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Diana Blum
Rechtsanwältin
Blum, Heinrichs & Partner


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