13. Februar 2020
|
21:01
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
§ 13 Urheberrechtsgesetz regelt die Nennung des Urhebers wie folgt:
"Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist."
Grundsätzlich haben Sie also ein Recht auf Urheberbenennung, können aber auch auf eine Nennung verzichten.
Wenn Sie Bilder auf Pixabay hochladen, verzichten Sie auf das Recht zur Nennung als Urheber. Denn Sie haben bei Erstellen eines Kontos dort, also vor dem Hochladen der Bilder, den Nutzungsbedingungen zugestimmt. Dort heißt es unter dem Punkt Hochladen von Inhalten:
"Durch das Hochladen von Bildern oder Videos auf die Website gewährst Du Pixabay ein unwiderrufliches, weltweites, nicht-exklusives und gebührenfreies Recht, die Inhalte für kommerzielle als auch für nicht-kommerzielle Zwecke zu verwenden, herunterzuladen, zu kopieren oder zu verändern. Dies beinhaltet auch das Recht von Pixabay, die Inhalte unter der Pixabay Lizenz - oder einer anderen von Pixabay angebotenen Lizenz - weiterzugeben."
Diese Pixabay-Lizenz ist ebenfalls in den Nutzungsbedingungen geregelt und besagt u.a.:
"Eine Nennung des Bildautors bzw. von Pixabay ist nicht erforderlich, wir wissen jedoch eine freiwillige Quellenangabe zu schätzen."
Daher dürfen die Nutzer Ihre Bilder ohne Urheberbenennung nutzen. Wenn Sie das nicht wollen, sollten Sie keine Bilder mehr über diese Plattform bereitstellen und eine andere Plattform nutzen, bei der Sie Ihr Recht auf Urheberbenennung behalten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking