18. November 2023
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10:49
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Bergmann
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Ja, in der Regel sollte dies ein Fall für die Unternehmenshaftpflichtversicherung sein. Die Unternehmenshaftpflichtversicherung deckt in der Regel Schäden ab, die durch Fehler oder Fahrlässigkeit der Mitarbeiter entstehen und Dritten, in diesem Fall dem Kunden, einen finanziellen Schaden zufügen.
In Ihrem Fall hat der Mitarbeiter einen Fehler bei der Eingabe des Werbebudgets gemacht, was zu einem finanziellen Schaden beim Kunden geführt hat. Dieser Schaden ist durch die Tätigkeit Ihres Mitarbeiters im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit entstanden, daher sollte die Unternehmenshaftpflichtversicherung hier greifen.
Allerdings hängt dies auch von den genauen Bedingungen Ihrer Versicherung ab. Es ist daher ratsam, den genauen Sachverhalt mit Ihrer Versicherung zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Bergmann
Rechtsanwalt