Unternehmenshaftpflicht - fahrlässiges Handeln eines Mitarbeiters

17. November 2023 08:21 |
Preis: 30,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von

Eine GmbH verfügbar über eine Unternehmenshaftpflichtversicherung, die Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) einschließlich Leitungs-
und Bearbeitungsschäden abdeckt.

Eie Mitarbeiter hat eine Werbekampagne in einem Account eines unserer Kunden geschaltet, wobei das System und der Werbeaccount im Eigentum des Kunden ist. Dabei ist ein Eingabefehler passiert, durch ein nicht gesetztes Komma wurde zu viel Budget eingesetzt.

Der Schaden ist nicht bei uns entstanden, sondern beim Kunden, der Schadensersatz fordert. Der Mitarbeiter hat nicht sorgfältig gehandelt bzw. bei der Kontrolle den Fehler nicht bemerkt.

Wäre dies ein Fall für die Unternehmenshaftpflichtversicherung?
Eingrenzung vom Fragesteller
17. November 2023 | 08:51
18. November 2023 | 10:49

Antwort

von


(253)
Storkower Straße 158
10407 Berlin
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ja, in der Regel sollte dies ein Fall für die Unternehmenshaftpflichtversicherung sein. Die Unternehmenshaftpflichtversicherung deckt in der Regel Schäden ab, die durch Fehler oder Fahrlässigkeit der Mitarbeiter entstehen und Dritten, in diesem Fall dem Kunden, einen finanziellen Schaden zufügen.
In Ihrem Fall hat der Mitarbeiter einen Fehler bei der Eingabe des Werbebudgets gemacht, was zu einem finanziellen Schaden beim Kunden geführt hat. Dieser Schaden ist durch die Tätigkeit Ihres Mitarbeiters im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit entstanden, daher sollte die Unternehmenshaftpflichtversicherung hier greifen.

Allerdings hängt dies auch von den genauen Bedingungen Ihrer Versicherung ab. Es ist daher ratsam, den genauen Sachverhalt mit Ihrer Versicherung zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Bergmann
Rechtsanwalt


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