Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Sie sollten auf den Brief reagieren, auch wenn keine Veranlassung zur Zahlung besteht.
Nach Ihrer Schilderung besteht kein Grund für die Unterzeichnung, da zum Zeitpunkt des Parkens nicht erkennbar war, dass der Pakplatz vermietet gewesen sein soll. Ein Schild war nicht vorhanden.
Da hier auch keine Gefahr besteht, dass Sie nach der später erfolgten Kennzeichnung dort noch einmal parken werden, gibt es also keinen Anlass, diese Erklärung zu unterzeichnen oder etwas zu zahlen.
Diesyes sollten Sie der Gegenseite mitteilen und die Unterzeichnung und Kostentragung zurückweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Kurze Nachfrage:
1)Warum muß ich auf einen Brief reagieren, der doch rechtlich nicht als zugestellt gilt?
2) Da inzwischen auch mehrere Kunden von uns dieses Schreiben bekommen haben (sie parkten da, nachdem die Schilder angebracht waren): wie sollen die sich verhalten?
Sehr geehrte Ratsuchende,
wenn Sie nicht reagieren, wird die Gefahr bestehen, dass dann eine Wiederholungsgefahr bejaht wird. Außerdem sollte dieses auch schnell geklärt werden.
Wenn die Beschilderung angebracht und die Rechte zur Nutzung bei diesem Mieter sind, dürfen auch Ihre Besucher dort nicht mehr Parken. Diese müssen dann bei einem weiteren Verstoß mit einem Verfahren rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Antworten (da sonst Wiederholungsgefahr konstruiert werden könnte) und Forderungen zurückweisen; nichts zahlen und dort nicht mehr parken. Letzteres gilt auch für die Kunden.