20. November 2007
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09:42
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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eine Chance, die Unterhaltszahlungen zu verringern, besteht hier durchaus, wobei aber eine genaue Unterhaltsberechnung unumgänglich sein wird. Allein diese Angaben reichen so nicht aus.
Sollte die nichteheliche Lebensgemeinschaft sich so verfestigt haben, dass Beide nach Außen hin wie ein Ehepaar auftreten, ist eine Anrechnung der Betreuungsleistungen möglich (BGH NJW 1983, 1548), wobei es dabei aber auf die Gesamtschau ankommt.
Allein der gemeinsame Urlaub wird nicht ausreichen. es müssen weitere Ansatzpunkte vorliegen, aus denen sich dann die eheähnliche Verfestigung ableiten läßt (BGH NJW 2002, 1947), die Sie auch vortragen müssten. Erst dann läge es nun bei der Exfrau, zu beweisen, dass diese Gemeinschaft nicht vorliegt.
Hier sollten Sie daher im Rahmen einer individuellen Beratung unter Darlegung aller Punkte und der genauen Zahlen eine genaue Unterhaltsberechnung vornehmen lassen; dieses wird sich vermutlich lohnen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle